Mutterschaft

Der Kanton Zug gewährt finanzschwachen Müttern von Neugeborenen unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Unterstützung.

Zugerseepromenade, Fotografie: Andreas Busslinger

Anspruchsvoraussetzungen

Sie haben Anspruch auf Mutterschaftsbeiträge, wenn

  • Sie selbst oder Ihr Ehemann seit mindestens einem Jahr im Kanton Zug wohnen und die Voraussetzungen des Gesetzes erfüllen. Die Karenzfrist entfällt, wenn Sie aus einem anderen Kanton, einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Freihandelsassoziation mit Anspruch auf eine vergleichbare Leistung zugezogen sind;
  • Ihr Vermögen unter CHF 93’459 (Stand 01.01.2025) liegt;
  • Ihr anrechenbares Einkommen tiefer als der individuelle Lebensbedarf ist.

 

Dauer und Höhe

Dauer

Die ordentlichen Mutterschaftsbeiträge werden Ihnen in der Regel nach der Geburt während eines Jahres ausgerichtet. Befinden Sie sich in einer Notlage, können Ihnen die Beiträge schon sechs Monate vor der Geburt ausgerichtet werden. Die Notlage müssen Sie bei der Einreichung des Gesuchs schriftlich begründen. 

 

Höhe

Der Betrag entspricht dem Differenzbetrag zwischen Ihrem Lebensbedarf und Ihrem anrechenbaren Einkommen sowie Ihren Kapitalerträge berechnet auf einen Monat. Der Differenzbetrag wird auf die nächsten CHF 50 aufgerundet.

 

Verändern sich Ihre Einkommensverhältnisse während der Bezugszeit, wird der Betrag entsprechend angepasst. 

 

Der Betrag für eine alleinstehende Mutter, die zusammen mit dem Vater des Kindes in einer Wohn-, Wirtschafts- und Lebensgemeinschaft lebt, wird gleich berechnet wie der Betrag für ein Ehepaar. 

Wie stellen Sie einen Antrag?

Das Antragsformular können Sie bei der Arbeitslosenkasse des Kantons Zug beziehen. Bei Fragen zu diesem Thema können Sie sich gerne an uns wenden. 

Das Gesuch müssen Sie zwingend mit den verlangten Unterlagen bis spätestens sechs Monate nach der Geburt einreichen. Reichen Sie Ihr Gesuch nicht innerhalb der genannten Frist (Geburtsdatum massgebend) ein, so ist der Anspruch auf Beiträge verwirkt.

Die Fachstelle Migration Zug kann Sie bei der Antragstellung unterstützen.

Kontakt

Arbeitslosenkasse des Kantons Zug

Kontaktformular
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6300 Zug
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