Kantonales Integrationsprogramm
Das Kantonale Integrationsprogramm (KIP) bildet die Grundlage für die spezifische Integrationsförderung im Kanton Zug. Es wird gemeinsam mit dem Bund, den Gemeinden und weiteren Partnerorganisationen umgesetzt.

Integration von Zugewanderten
Integration findet in erster Linie im Alltag statt, beispielsweise in der Schule, bei der Arbeit, im Gesundheitswesen oder in der Freizeit. Entsprechend erfolgt die Integrationsförderung hauptsächlich in den bestehenden Strukturen von Kanton und Gemeinden. Die spezifische Integrationsförderung ergänzt diese Angebote dort, wo ein besonderer Bedarf besteht.
Die Abteilung Gesellschaft plant und koordiniert die spezifische Integrationsförderung im Kanton Zug. Dabei gelten folgende Grundprinzipien:
- Chancengleichheit ermöglichen
- Eigenverantwortung stärken
- Potenziale nutzen
- Vielfalt anerkennen
Ein wichtiges Instrument dafür ist das Kantonale Integrationsprogramm (KIP).
Kantonales Integrationsprogramm 2024 - 2027
Seit 2014 vereinbaren Bund und Kantone die Umsetzung spezifischer Integrationsmassnahmen im kantonalen Integrationsprogramm (KIP). Darin legen die Kantone fest, wie sie die gemeinsamen Ziele von Bund und Kantonen unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Gegebenheiten umsetzen.
Die Abteilung Gesellschaft hat das Kantonale Integrationsprogramm 2024–2027 gemeinsam mit Gemeinden sowie Fachstellen und Organisationen aus dem Integrationsbereich erarbeitet. Das KIP legt die Schwerpunkte der spezifischen Integrationsförderung im Kanton Zug fest.
Für die Umsetzung des KIP ist die Abteilung Gesellschaft verantwortlich. Sie unterstützt Angebote und Projekte, setzt Entwicklungsimpulse und stellt die kantonale Koordination sicher.
Förderbereiche
Das KIP umfasst sieben Förderbereiche. Sie zeigen, in welchen Bereichen die spezifische Integrationsförderung ansetzt und welche Ziele verfolgt werden.
Integrationsprojekte einreichen
Der Kanton unterstützt Integrationsprojekte in ausgewählten Förderbereichen finanziell. Gemeinden, Organisationen und weitere Trägerschaften können Projekte zur Förderung einreichen.
Informationen zu Fördervoraussetzungen, Fristen und Gesuchseingabe finden Sie auf der Seite «Projekteingabe Kantonales Integrationsprogramm».
Fachverantwortliche Integration
