Kantonales Integrationsprogramm
Integration ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die ein Engagement und Interesse von zugewanderten und schon länger ansässigen Personen bedingt.
Integration von Zugewanderten
Die Abteilung Gesellschaft ist verantwortlich für das Thema Integration Zugewanderter und damit für die Planung und Koordination der Integrationsförderung im Kanton Zug. Dabei gelten folgende Grundprinzipien:
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Chancengleichheit ermöglichen
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Eigenverantwortung stärken
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Potenziale nutzen
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Vielfalt anerkennen
Die Abteilung Gesellschaft koordiniert das Kantonale Integrationsprogramm (KIP) und richtet unter Beteiligung des Bundes finanzielle Beiträge an Gemeinden und Organisationen aus.
Daneben unterstützt sie die Gemeinden in der lokalen Integrationsarbeit, ist Ansprechstelle für die Zuger Verwaltung und leistet Informationsarbeit für die Bevölkerung – sei es im Bereich Diskriminierungsschutz oder generell zu Fragen der Integration.
Beratung für Migrantinnen und Migranten zu Alltagsfragen und Deutschkursen bietet die Fachstelle Migration Zug (FMZ).
Kantonales Integrationsprogramm 2024–2027
Seit Januar 2014 regeln Bund und Kantone die spezifische Integrationsförderung im Rahmen von kantonalen Integrationsprogrammen (KIP). Der Bund beteiligt sich finanziell zu 50 Prozent an den Vorhaben in den Kantonen inklusive Gemeinden.
Das Kantonale Integrationsprogramm 2024–2027 (KIP 3) wurde mit Gemeinden sowie Akteurinnen und Akteuren im Integrationsbereich für den Kanton Zug erarbeitet und am 28. November 2023 durch den Regierungsrat verabschiedet. Die Abteilung Gesellschaft ist für die Umsetzung des KIP 3 verantwortlich und legt dem Bund jährlich Rechenschaft über die Zielerreichung ab.
Die Hauptaufgaben der Integrationsförderung werden primär durch die Regelstrukturen geleistet (Verwaltung, Schulen, Berufsbildung, Arbeitsmarkt).
Der Akzent des Förderprogramms Integration liegt daher auf der spezifischen Integrationsförderung. In den Förderbereichen Erstinformation, Sprache, frühe Kindheit und Zusammenleben werden jährlich finanzielle Beiträge zur Unterstützung von Projekten ausgerichtet (vgl. Projekteingabe Kantonales Integrationsprogramm).
Um Massnahmen zur Integrationsförderung ausserhalb der Regelstrukturen umzusetzen, können Gemeinden mit dem Kanton KIP-Vereinbarungen abschliessen.
Anlaufstelle für Diskriminierungsfragen
Von Diskriminierung wird gesprochen, wenn Menschen wegen ihres Geschlechts oder Alters, ihrer Nationalität, Herkunft, Religion oder Hautfarbe, einer Behinderung oder anderen Merkmalen schlechter behandelt oder ausgegrenzt werden. Das Kantonale Sozialamt setzt aufgrund des gesetzlich geregelten Integrationsauftrags (AiG und VInta) den Fokus auf die Diskriminierung gegenüber Menschen mit Migrationshintergrund.
Dienstleistungen im Überblick:
- Information für Personen, die aufgrund von Herkunft oder Nationalität diskriminiert werden.
- Information für Fach- und Verwaltungsstellen, die Fragen zum Thema Diskriminierungsschutz haben.
Kontakt Anlaufstelle für Diskriminierungsfragen
Wochentags zu den Bürozeiten
(Termine auf Anfrage)
Neugasse 2
6300 Zug
integration@zg.ch
Leitfaden zur diskriminierungsfreien Kommunikation für die Verwaltung
Der Kanton Zug hat zusammen mit dem Kanton Luzern sowie den Städten Winterthur und Bern einen Leitfaden zum Thema diskriminierungsfreie Kommunikation veröffentlicht. Der Leitfaden ist eine praktische Orientierungshilfe zur Umsetzung einer diskriminierungsfreien Kommunikation und richtet sich in erster Linie an Mitarbeitende der Verwaltung.
Der Leitfaden kann unter integration@zg.ch bestellt werden.
Leitfaden zur diskriminierungsfreien Kommunikation
Film zum Leitfaden
Weiterbildungen für Verwaltungsstellen und weitere Organisationen zu den Themen Diskriminierung und Umgang mit Vielfalt
- Zwei- bis vierstündiger Workshop zum Thema Diskriminierungsschutz: Mitarbeitende aus diskriminierungssensiblen Bereichen setzen sich vertieft mit der Thematik des Diskriminierungsschutzes im beruflichen Kontext auseinander. Dabei erfahren sie, welche Verantwortung beziehungsweise Aufgaben sie als Mitarbeitende daraus ableiten können (Ziel: Sensibilisierung).
- Ein- bis zweitägige Schulung zum Umgang mit Vielfalt im Kunden- respektive Klientenkontakt: In dieser praxisorientierten Schulung erhalten Personen mit regem Kontakt zur Migrationsbevölkerung Fachwissen zu den Bereichen Migration, Integration, Kultur, Vorurteile und Rassismus und reflektieren gleichzeitig ihre Einstellung und Haltung gegenüber diesen Themen (Ziel: Sicherheit in der Handlungskompetenz).
- Massgeschneiderte Prozessbegleitung in der interkulturellen Öffnung einer Organisation: Bei diesem Angebot haben Verwaltungseinheiten und weitere Organisationen die Möglichkeit, eine Standortbestimmung zu machen respektive zu klären, was mögliche weitere Schritte der interkulturellen Öffnung zur besseren Erreichung der Migrationsbevölkerung sein könnten.
Bei Fragen oder Interesse an einem dieser Angebote wenden Sie sich bitte an die Kontaktperson (integration@zg.ch). Gerne beraten wir Sie bei der Wahl des passenden Angebots. Die Schulungen werden im Rahmen des KIP finanziert.
Weiterbildung für Fachpersonen im Frühbereich
Im Rahmen des KIP werden Spielgruppenleitende beim Besuch von Basis-Modulen Integrations-Sprachförderung der IG Spielgruppe finanziell unterstützt. Die Kurse werden von der IG Spielgruppe ausgeschrieben und durchgeführt.
Eidgenössische Kommission gegen Rassismus
Rechtsratgeber rassistische Diskriminierung
Fachstelle für Rassismusbekämpfung
Informationsplattform humanrights
Beratungsnetz für Rassismusopfer
Schweizerische Bundesverfassung (Rechtsgleichheit, Diskriminierungsschutz) Art. 261bis
Schweizerisches Strafgesetzbuch (Rassendiskriminierung) (Art. 261bis)
Fachverantwortliche Integration
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