Im Kanton Zug üben mehr als 230 Jägerinnen und Jäger plus deren Gäste eine zeitgemässe Patentjagd aus. Hauptjagd ist die Rehwildjagd im Oktober und November, die traditionell als "laute Jagd" mit dem Laufhund gepflegt wird.

Aktuelle Jagd

Jagdzeiten 2023/24

Jagd Tierarten Datum/Monat Wochentage
Hochwild Rotwild 1.-23. September Montag, Dienstag, Mittwoch und Samstag
  Gamswild

1.-30. September

Montag bis Samstag

 

Niederwild Rehwild

1.-31. Oktober 

4./11. November

18./25. November

4./9. Dezember

Montag, Mittwoch und Samstag

Samstag

freigegebene Zusatztage

Sonderbewilligung Nachjagd

  Haarraubwild (ausser Dachs)

1. Oktober -

15. Februar

Montag, Mittwoch und Samstag
  Dachs

1. Oktober - 

15. Januar

Montag, Mittwoch und Samstag
  Federwild

1. Oktober - 

30. Januar

Montag, Mittwoch und Samstag

 

Jagdpatente

Grundsätzlich anerkennt der Kanton Zug die Jagdfähigkeitsausweise aller Kantone ohne Gegenrechtsverpflichtung. Die Vergabe von Patenten für die Hirsch-​/Hochwildjagd und die Niederwildjagd ist mit Zulassungseinschränkungen gemäss der Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdverordnung) vom 15. Januar 2019 verbunden. Massgebend für die Jagd im laufenden Jagdjahr sind die Jagdbetriebsvorschriften (BGS 932.111).

 

Anerkennung im Ausland erworbener Jagdausbildung

Eine im Ausland bestandene Jagdprüfung kann im Kanton Zug anerkannt werden, wenn die betroffene Person während zwei aufeinanderfolgenden Jahren als Gast mit Gastkarte während mindestens fünf Jagdtagen im Jahr an der Zuger Jagd teilgenommen hat und den Kenntnisnachweis (mündliche Prüfung) bestanden hat. Die Details dazu sind in der Jagdverordnung geregelt.

 

Gastkarten mit und ohne Waffe für die Niederwildjagd

Wer das 14. Altersjahr vollendet hat, kann bei der Direktion des Innern eine Gastkarte für die aktive Teilnahme, namentlich das Treiben, an der Niederwildjagd beantragen.

Die Gastkarte berechtigt die Inhaberin oder den Inhaber zur Ausübung der Niederwildjagd an einem vorbestimmten Tag unter Aufsicht einer Patentinhaberin oder eines Patentinhabers. Personen ohne anerkannte Jagdprüfung können eine Gastkarte ohne Waffe lösen.

Die Gastkarteninhaberin oder der Gastkarteninhaber erhält kein eigenes Abschusskontingent.

Pro Patentinhaberin oder Patentinhaber darf sich pro Jagdtag höchstens eine Person mittels Gastkarte an der Jagd beteiligen.

 

Jagdpatente 2023/24

 

Patente wohnhaft im Kt. Zug    ausserkantonal    
Hochwildjagd        CHF 160.-         CHF 320.- zuzüglich CHF 3.-/kg
Niederwildjagd        CHF 200.-         CHF 400.- zuzüglich CHF 150.-/Reh
Tageskarte für Gast mit Waffe        CHF   40.-         CHF   40.- Folgekarte CHF 30.-
Tageskarte für Gast ohne Waffe        CHF   20.-         CHF   20.-  
Saisonkarte für Gast ohne Waffe        CHF   40.-         CHF   40.- pro Patentart

 

 

 

 

 

Patentgesuche und Treffsicherheitsnachweis

Treffsicherheitsnachweis