Hier sind folgende Informationen zur laufenden Jagd zu finden:
- Abschusszahlen
- Jagdbezirke: offen/geschlossen
- Jagd-App: häufig gestellte Fragen

Niederwildjagd Rehwild

Die Niederwildjagd auf Rehwild dauert vom 1. Oktober 2025 bis zum 29. Oktober 2025 sowie am 8. Und 15. November 2025. Die Jagdausübung ist jeweils am Montag, Mittwoch und Samstag.

 

Zuger Rehwildjagd 2025 - Jagdplanung

Rehwildjagd 2025 - Jagdplanung

Hochwildjagd Rotwild

Die Hochwildjagd auf Rotwild dauert vom 1. September 2025 bis und mit 22. September 2025.

Zur Erreichung des Reduktionsziels oder zur Verbesserung des Geschlechterverhältnisses kann das AFW den 23. Und 24. September als Zusatztage freigeben oder den 3. bis und mit 5. November als Sonderjagd freigeben.

Die Jagdausübung ist jeweils am Montag, Dienstag, Mittwoch und Samstag.

 

Mitteilung zur Zuger Hochwildjagd 2025/2026 vom 22. September 2025

Aufgrund des aktuellen Geschlechterverhältnisses des erlegten Rotwilds auf der Hochwildjagd, Stand 22. September 2025, legt das Amt für Wald und Wild, gemäss § 4 Abs. 3 Bst. c) der Jagdbetriebsvorschriften 2025/2026 (BGS 932.111) geschlechter- und altersspezifische Abschussvorgaben für die Zusatztage fest.

 

Für die Zusatztage vom 23. und 24. September 2025 der Hochwildjagd auf Rotwild gelten folgende Bestimmungen:

  • Jagdbar sind männliche und weibliche Kälber, weibliche Schmaltiere (Tiere im zweiten Lebensjahr), nicht laktierende Hirschkühe sowie Kalb-Kuh-Paare unter der Bedingung, dass vor dem Abschuss einer säugenden Hirschkuh deren Kalb erlegt werden muss. Zudem müssen Kalb-Kuh-Paare am selben Jagdtag und im gleichen, zusammenhängenden Jagdgebiet erlegt werden.

 

  • Die, während dem Zeitraum vom 15. bis 22. September 2025 abgegebenen Sondermarken verlieren für die Zusatztage vom 23. und 24. September 2025 ihre Gültigkeit und müssen bis am 01. Oktober 2025 dem Amt für Wald und Wild retourniert werden. 

 

Information vom 12. September 2025

Gemäss den aktuellen Informationen vom 12. September 2025 aus dem Kanton Schwyz bewegt sich der vom Kanton Schwyz besenderte Stier Nico Nr. 14 seit letzter Nacht im Raum Bundesratshütte, Oberägeri.

 

Der Abschuss eines besenderten und markierten Tiers wird im Kanton Zug als Irrtumsabschuss gewertet. Es ist entsprechend darauf Rücksicht zu nehmen.

 

 

Zuger Hirschjagd 2025

Zuger Hirschjagd - Jagdplanung

Hochwildjagd Gamswild

Die Hochwildjagd auf Gamswild dauert vom 1. September 2025 bis und mit 22. September 2025.

Zur Erreichung des Reduktionsziels kann das AFW den 3. bis und mit 5. November als Sonderjagd freigeben.

Die Jagdausübung ist jeweils am Montag, Dienstag, Mittwoch und Samstag.

 

Zuger Gamsjagd 2025 - Jagdplanung

Gamsjagd 2025 - Jagdplanung

Jagd-App; Häufig gestellte Fragen

Bei der Verwendung der Jagd-App zum Erfassen eines Abschusses tauchen immer wieder ähnliche Fragen auf.  Unten sind die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zu finden.

Verwenden Sie für Ihren Abschuss die Rehmarke einer Jagdkollegin oder -kollegen welcher die App NICHT nutzt (der Schussmeldekarten aus Papier verwendet), erfassen Sie den Abschuss normal mit der Markennummer in der App. Die Schussmeldekarte muss NICHT eingesendet werden.

Geben Sie Ihre Marke zusammen mit der gelben Schussmeldekarte, welche Sie mit dem Jägerbrief erhalten haben weiter. Der Schütze ohne Jagd-App muss auf der Karte neben den üblichen Angaben auch die Marken-Nummer erfassen. Die Karte muss vom Schützen unverzüglich ans AFW geschickt werden.

Durch das Lösen des Gastpatents wird der Gast in Ihrem Benutzerkonto Ihnen zugeteilt und Sie können beim Erfassen des Abschusses unter "Patent" Ihren Gast als Schützen auswählen.

  • Sollte der Gast kurzfristig unter die Aufsicht eines anderen Jägers wechseln, ist dies unverzüglich dem pikettdiensthabenden Wildhüter zu melden (Einsatzleitzentrale)
  • Falls Sie Ihren Gast nicht auswählen können, geben Sie ihn als Schützen mit Namen und Gast-Nr. bei den Bemerkungen ein.

  1. Füllen Sie sofort die blaue Schussmeldekarte aus (Schussmeldekarte für Nachsuchen (erfolglos))
  2. Organisieren Sie die Nachsuche
  3. Übergeben Sie die Schussmeldekarte dem Hundeführer und befolgen Sie die Anweisungen des Hundeführers
  4. Bei erfolgreicher Nachsuche: Erfassen Sie den Abschuss wie jeder andere Abschuss in der Jagd-App. Kreuzen Sie das Feld Nachsuche an und wählen Sie den Hundeführer aus. Ist der Hundeführer nicht beim Amt für Wald und Wild registriert, erscheint er nicht in der Auswahlliste. In dem Fall schreiben Sie den Namen und die Jagdnummer des Hundeführers in die Bemerkungen. Die blaue Schussmeldekarte kann entsorgt werden.
  5. Bei erfolgloser Nachsuche: Die blaue Schussmeldekarte wird durch den Hundeführer fertig ausgefüllt und muss dem Amt für Wald und Wild sofort per Post zugestellt werden.

Jagdlehrgänger mit einer gültigen Saisonkarte können sich beim Sekretariat des AFW melden und erhalten ein Login für die Jagd-App. Alternativ kann ein Abschuss auch mit der Schussmeldekarte erfasst werden.

Beim Erfassen eines Abschusses in der App muss im ersten Schritt der Standort ausgewählt werden. Damit werden die Koordinaten automatisch gespeichert. Eine weitere Eingabe von Koordinaten ist nicht nötig.

Bitte achten Sie darauf, dass sich der grüne Punkt in der Mitte des Bildschirms am richtigen Standort befindet, bevor Sie "weiter" drücken. Gegebenfalls drücken Sie oben rechts auf das Fadenkreuz. Damit wir Ihr Standort aktualisiert.