Tiergesundheit
Tierseuchen sind ansteckende Krankheiten, die direkt von Tier zu Tier oder indirekt, über Insekten, Gegenstände oder Personen übertragen werden. Manche Tierseuchen können auch auf den Menschen übertragen werden.
Tierbestände gesund erhalten
Die Aufgaben des Veterinärdienstes im Bereich der Tiergesundheit bestehen darin, insbesondere die Tierbestände gesund zu erhalten. Diese sind von grosser wirtschaftlicher Bedeutung. Auch bei vom Tier auf den Menschen übertragbaren Krankheiten spielt der Veterinärdienst eine entscheidende Rolle.
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Am 1. Oktober 2024 beginnt die schweizweite Bekämpfung der Moderhinke. Moderhinke ist eine Klauenerkrankung bei Schafen, verursacht durch ein Bakterium. Es lebt im Klauenhorn und wird von Tier zu Tier übertragen. Ziel ist es, dass nach 5 Jahren die Moderhinke in der Schweiz nur noch in weniger als 1% aller Schafhaltungen vorkommt. Während fünf Untersuchungsperioden werden schweizweit sämtliche Schafhaltungen beprobt. Eine Untersuchungsperiode dauert jeweils vom 1. Oktober bis zum 31. März. Die Zuger Schafhalter werden mittels Schreiben über das detaillierte Vorgehen informiert.
Weiterführende Links:
Schweizweite Bekämpfung der Moderhinke bei Schafen (admin.ch)
Damit der Veterinärdienst rasch reagieren kann, wenn eine Tierseuche ausbricht, muss umfassend bekannt sein, wo, wie viele Tiere, welcher Spezies sind und wer die verantwortliche Tierhalterin oder der verantwortliche Tierhalter ist. Deshalb gilt für viele Tierarten eine Registrierungspflicht.
Registrierungspflicht für Hunde
Hundehaltende müssen sich bei ihrer Wohngemeinde als Hundehalterin bzw. Hundehalter eintragen lassen. Die Personendaten werden entsprechend in AMICUS erfasst.
Die Registrierung des Tieres wird von einer Tierärztin oder einem Tierarzt vorgenommen. Die Personendaten der Hundehalterin oder des Hundehalters werden dagegen von den Gemeinden verwaltet. Änderungen der Personendaten müssen der Gemeinde gemeldet werden, während eine Abgabe, Übernahme, der Tod eines Hundes von der Hundehalterin oder dem Hundehalter direkt der Datenbank AMICUS gemeldet werden muss.
Importierte Hunde müssen innerhalb von zehn Tagen nach der Einreise durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt registriert werden (TSV, Art. 17b, Abs. 1).
Klauentiere und pferdeartige Tiere
Betriebe und Personen, die Klauentiere (Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Lamas und Alpakas, Gehegewild) oder pferdeartige Tiere (Pferde, Ponys, Esel, Maultiere, Maulesel) halten, müssen bei der Tierverkehrsdatenbank (TVD) registriert sein. Die Registrierung von Betrieben erfolgt über das Landwirtschaftsamt.
Bei Rindern, Schafen, Ziegen und pferdeartigen Tieren müssen zudem die einzelnen Tiere in der TVD registriert sein.
Voraussetzung für gesunde Tierbestände sind gut informierte, sorgsame und kompetente Tierhalterinnen und Tierhalter. Hinzu kommen die Förderung und Überwachung der Tiergesundheit sowie die Kontrolle des Tierverkehrs und die rasche Bekämpfung von auftretenden Krankheiten und Seuchenherden.
Die Überwachung und Bekämpfung von ansteckenden Krankheiten, die vom Menschen auf das Tier oder umgekehrt übertragen werden können sind besonders wichtig. Dabei können auch Tiere betroffen sein, die nicht zu den landwirtschaftlichen Nutztieren gehören, wie Papageien, Tauben, Kleinwiederkäuer oder Hunde und Katzen sowie Lebensmittel tierischer Herkunft wie Fleisch, Milch, Eier und Honig.
Zur Verhinderung von hochansteckenden Seuchen wie Maul- und Klauenseuche sowie Schweinepest - die besonders schwerwiegende wirtschaftliche Folgen haben und den internationalen Handel stark beeinträchtigen können - wird grosses Gewicht auf die Überwachung des Imports von Tieren und von Waren tierischer Herkunft sowie die Kontrolle der Verwertung und Entsorgung tierischer Abfälle gelegt.
Eine Seuche ist eine ansteckende Krankheit, die sich schnell verbreiten kann. Ansteckende Krankheiten können von Tier zu Tier aber auch von Tier zu Mensch und umgekehrt sowie indirekt über Gerätschaften übertragen werden. Seuchen können grosse gesundheitliche und wirtschaftliche Schäden anrichten.
Seuchenvorbeugung
Voraussetzung für gesunde Tierbestände sind gut informierte und kompetente Tierhalter. Die Förderung von Tiergesundheitsdiensten, die Überwachung und Dokumentierung der Gesundheit der Tierbestände (Monitoring), die Kontrolle des Tierverkehrs sowie die rasche und effiziente Bekämpfung von auftretenden Krankheiten und Seuchenherden sind elementar.
Beispiele von Tierseuchen
Die der staatlichen Kontrolle unterstellten Seuchen sind in der eidgenössischen Tierseuchenverordnung aufgeführt. Diese unterscheidet zwischen hochansteckenden, auszurottenden, zu überwachenden und zu bekämpfenden Seuchen. Auf der Webseite des Bundesamtes für Veterinärwesen und Lebensmittelkontrolle BLV sind die entsprechenden Informationen zu finden. Besondere Bedeutung haben Maul- und Klauenseuche, Schweinepest, Geflügelpest (Vogelgrippe), BSE, Tollwut oder Blauzungenkrankheit.
Staatliche Seuchenbekämpfung
Ausgebrochene Seuchen können von einzelnen Tierhalterinnen und Tierhaltern alleine nicht erfolgreich bekämpft werden. Bund und Kantone übernehmen die Leitung der Bekämpfung von Seuchen, wenn erhebliche, gesundheitliche, gesellschaftliche und wirtschaftliche Folgen oder nachteilige Auswirkungen auf den innerstaatlichen und internationalen Handel auftreten oder zu erwarten sind.
Für den Menschen gefährliche Seuchen
Gewisse Krankheiten können zwischen Wirbeltier und Mensch übertragen werden. Bei uns stehen heute weniger die klassischen Seuchen wie Brucellose, Milzbrand oder Tuberkulose im Vordergrund, sondern solche, die beim Tier keine Symptome hervorrufen, aber trotzdem über Lebensmittel tierischer Herkunft auf den Menschen gelangen und dort Krankheiten auslösen können.
Besondere Bedeutung haben zurzeit Salmonellose, Campylobacteriose und EHEC (Durchfallerkrankung).
Kontakt
Die Tierverkehrskontrolle dient der Seuchenbekämpfung und dient der Rückverfolgbarkeit. Sie umfasst die Kennzeichnung von Tieren, die Führung von Bestandeslisten, das Ausstellen des Begleitsdokumentes und das Melden von Tierverstellungen an die zentrale Tierverkehrsdatenbank (TVD).
Viehhandel
Der Viehhandel bedarf aus seuchenpolizeilichen Gründen einer Bewilligung des kantonalen Veterinärdienstes. Der Veterinärdienst erteilt Viehhandelspatente und beaufsichtigt den Viehhandel im Kanton. Insbesondere überwacht er auch die Händlerstallungen.
Sömmerung
Der Kantonstierarzt erlässt jeweils im Frühjahr für Tiere, die den Sommer auf Alpweiden im Kanton Zug verbringen, die entsprechenden tierseuchenpolizeilichen Sömmerungsvorschriften. Für Tiere die ausserkantonal gesömmert werden, gelten die Vorschriften des jeweiligen Kantons.
Tiermärkte und Ausstellungen
Für Tiermärkte und Ausstellungen von kantonaler oder nationaler Bedeutung erlässt der Veterinärdienst die tierseuchenpolizeilichen Auffuhrbedingungen.
Tote Tiere oder bestimmte Produkte aus Schlacht- oder Metzgereibetrieben müssen vorschriftsgemäss entsorgt werden. Privatpersonen haben diese Waren in die Sammelstellen der Gemeinden oder in die Regionale Tierkörpersammelstelle, Baar, zu bringen.
Kontakt
Veterinärdienst
6312 Steinhausen
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