22.05.2023, Medienmitteilung

Zug+: Zuger Regierungsrat will jährlich 40 Millionen Franken für die familienergänzende Kinderbetreuung zur Standortförderung investieren

Der Regierungsrat will ein verlässlicheres, einheitlicheres und günstigeres Kinderbetreuungsangebot im Kanton Zug und schickt einen Antrag zur Änderung des Kinderbetreuungs- sowie des Schulgesetzes in die externe Vernehmlassung. Jährlich will er 40 Millionen Franken für die familienergänzende Kinderbetreuung investieren und damit zur Standortförderung beitragen. Mit der Verabschiedung dieses Massnahmenpakets erreicht der Regierungsrat nicht nur einen Meilenstein in seinem Programm «Zug+», sondern er setzt gleichzeitig zentrale Anliegen des Parlaments um. Der Kanton Zug zeigt sich damit im Bereich der Kinderbetreuung fortschrittlich und wird für Familien und Wirtschaft noch attraktiver.

Für Familien ist das Angebot an Betreuungsplätzen für Kinder im Vorschul- und Schulalter von grosser Bedeutung. Lange Wartelisten, fehlende Plätze und hohe Kosten stellen Erziehungsberechtigte aber oft vor Herausforderungen. Die Zuger Regierung hat sich diesen Problemen angenommen und ein umfängliches Massnahmenpaket zur Verbesserung der Kinderbetreuung im Kanton erstellt. Mit jährlich knapp 40 Millionen Franken pro Jahr – die voraussichtlich aus den OECD-Mindeststeuereinnahmen finanziert werden können – möchte er die Standortattraktivität des Kantons Zug weiter fördern und zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie beitragen. Sowohl das kantonale Kinderbetreuungs- wie auch das kantonale Schulgesetz sollen entsprechend angepasst werden. Die geplanten Gesetzesänderungen schickt er nun bis am 30. August 2023 in die externe Vernehmlassung.

Mehr Betreuungsplätze

Neu sollen die Gemeinden verpflichtet werden, ein bedarfsgerechtes Angebot an familienergänzender Betreuung für Kinder ab Ende des Mutterschaftsurlaubs bis zum Abschluss der Primarstufe sicherzustellen. Dies bedeutet, dass auf Wunsch für jedes Kind in diesem Alter in seiner Gemeinde ein Betreuungsplatz zur Verfügung stehen muss. Im Vorschulbereich hat die Gemeinde den Eltern einen Platz in einer Kita oder Tagesfamilie anzubieten, der den ganzen Tag abdeckt. Für Kinder ab dem freiwilligen Kindergarten wird in der schulergänzenden Betreuung ein nachfrageorientiertes Angebot mit Platzgarantie und Ferienbetreuung geschaffen. Mit diesem bedarfsgerechten Angebot sollen gemeindliche Unterschiede an Kinderbetreuungsangeboten verringert und die Erwerbstätigkeit von Eltern erleichtert werden.

Weniger Kosten für die Eltern

Zusätzlich zum Ausbau wird die Kinderbetreuung günstiger. Im Vorschulbereich soll der Kanton neu einen Drittel der durchschnittlichen Kinderbetreuungskosten der Erziehungs-berechtigten übernehmen. Dieser Kantonsbeitrag soll allen Erziehungsberechtigten zugutekommen. D.h. der Kantonsbeitrag wird den Erziehungsberechtigten unabhängig von deren wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit ausgerichtet, womit auch Familien des Mittelstands bei den Betreuungskosten spürbar entlastet werden. Im Schulbereich beteiligt sich der Kanton neu ebenfalls an der Finanzierung der schulergänzenden Betreuungskosten und entrichtet eine Pauschale an die Gemeinden.

Im ganzen Kanton einlösbare Betreuungsgutscheine

Die Gemeinden sind weiterhin dafür zuständig Beiträge zu leisten oder reduzierte Tarife anzubieten, damit das Betreuungsangebot auch Erziehungsberechtigten mit geringem Einkommen und Vermögen zur Verfügung steht. Im Vorschulbereich soll die Unterstützung künftig in allen Gemeinden mittels Subjektfinanzierung erfolgen. Erziehungsberechtigte, welche die Voraussetzungen für einen Gemeindebeitrag erfüllen, erhalten künftig einen Betreuungsgutschein, der kantonsweit in einer anerkannten Kindertagesstätte oder beaufsichtigten Tagesfamilie ihrer Wahl eingelöst werden kann.

Motionen und Programm «Zug+» mit gleichem Ziel

Mit diesen Gesetzesänderungen setzt der Regierungsrat einen weiteren Meilenstein im Rahmen des Programms «Zug+» und macht sich für eine flächendeckende Sicherstellung der Kinderbetreuung inkl. Ferienbetreuung, stark. Ebenfalls berücksichtigt wurden dabei zwei parlamentarische Vorstösse, die sich diesem Anliegen annehmen. Der Regierungsrat ist überzeugt, dass die Gesetzesrevisionen einen wesentlichen Teil zur Standortattraktivität beitragen und den Kanton Zug für Familien, aber auch die Wirtschaft noch attraktiver macht. «Mit den Gesetzesrevisionen geht der Regierungsrat auf die Bedürfnisse von Familien und Erziehungsberechtigten ein und investiert in eine verlässliche und bezahlbare Betreuungsinfrastruktur. Dies ist nicht nur ein Gewinn für Eltern und Kinder, sondern auch für die Wirtschaft und Gesellschaft des Kantons», so Regierungsrat Andreas Hostettler.

Kontakt

Fragen zur Revision des Kinderbetreuungsgesetzes

Andreas Hostettler
Vorsteher Direktion des Innern
041 728 31 70
andreas.hostettler@zg.ch

Fragen zur Revision des Schulgesetzes

Stephan Schleiss, Regierungsrat
Vorsteher Direktion für Bildung und Kultur
041 728 31 80
stephan.schleiss@zg.ch

Medienanfragen werden gerne via E-Mail entgegengenommen.