04.03.2024, Medienmitteilung

Wiedereinführung der Schulgeldübernahme für Erwachsenenmaturitätslehrgänge

Das Schulgeld für die Erwachsenenmaturitätslehrgänge der Zuger Studierenden an der Maturi-tätsschule für Erwachsene in Luzern und an der Kantonalen Maturitätsschule für Erwachsene in Zürich wird per 1. August 2024 wieder übernommen.

Im Rahmen von «Finanzen 2019» wurde 2017 die Übernahme des Schulgelds der Zuger Studierenden an der Maturitätsschule für Erwachsene in Luzern und an der Kantonalen Maturitätsschule für Erwach-sene in Zürich gestrichen.

Mit der am 1. August 2024 in Kraft tretenden Totalrevision der Maturitätsanerkennungsverordnung (MAV) werden die Kantone verpflichtet, die Chancengerechtigkeit bei gymnasialen Maturitätslehrgän-gen zu fördern. Eine daraus abgeleitete Massnahme ist es, Erwachsene beim Erlangen der gymnasia-len Maturität finanziell zu unterstützen.

Da der Kanton Zug in der Vergangenheit Beiträge für den Erwachsenenmaturitätslehrgang an der Maturitätsschule für Erwachsene in Luzern und an der Kantonalen Maturitätsschule für Erwachsene in Zürich leistete, wird er das Schulgeld für diese beiden Schulen ab 1. August 2024 wieder überneh-men. Dies betrifft auch das künftige Schulgeld der Zuger Studierenden, die sich bereits in einem Erwachsenenmaturitätslehrgang an einer der beiden Schulen befinden.

Kontakt

Stephan Schleiss

Regierungsrat
Direktion für Bildung und Kultur

+41 41 728 31 80 stephan.schleiss@zg.ch