18.03.2026, Information
Infos des Regierungsrats
Hier finden Sie die aktuellen Informationen aus dem Zuger Regierungsrat.
Änderung des Gewässerschutzgesetzes zum Schutz des Grundwassers und zur Erhöhung der Reinigungsleistung der Abwasserreinigungsanlagen
Der Kanton Zug unterstützt die geplanten Gesetzesanpassungen zum Trink- und Grundwasserschutz, die eine sichere Trinkwasserversorgung für die Zukunft gewährleisten. Diese ermöglichen es den Kantonen, die Gefährdung ihrer Grundwasserfassungen zu überwachen und rasch auf Unfälle zu reagieren. Auch begrüsst die Zuger Regierung im Grundsatz die Gesetzesanpassung zur Stickstoffelimination in Abwasserreinigungsanlagen, stellt jedoch zu Art. 84a und 84b Anpassungsanträge. Die Lockerung bezüglich Anschlusspflicht von Landwirtschaftsbetrieben an die öffentliche Kanalisation wird vom Regierungsrat abgelehnt, um die bisherigen Fortschritte im Trink- und Grundwasserschutz nicht zu gefährden.
Kontakt
Statthalter Florian Weber, Baudirektor
