Bauvorschriften für Betriebe und Anlagen
Informieren Sie sich hier über Bauvorschriften für Betriebe und Anlagen sowie über die nötigen Unterlagen.
![Landwirtschaftsbetrieb, Güllelager gedeckt, PV Flugaufnahme eines Landwirtschaftsbetrieb mit gedecktem Güllelager und Fotovoltaikanlagen auf den Stallgebäuden.](/.imaging/mte/zug-theme/cardS/dam/zg-ch/Themen/Planen-und-Bauen/Bauvorschriften/Bauvorschriften-für-Betriebe-und-Anlagen/AB210723-N-010_LW_Betrieb_von_oben__quad.jpg/jcr:content/AB210723-N-010_LW_Betrieb_von_oben__quad.jpg 661w,
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Bauen und Landwirtschaft
Sie bauen einen neuen Stall? Sie erweitern Ihren Betrieb oder planen, ein bestehendes Gebäude umzubauen oder umzunutzen? Hier finden Sie allgemeine Informationen und Formulare, welche bei landwirtschaftlichen Bauten zu beachten sind.
Feuerungsanlagen, stationäre Verbrennungsmotoren und andere Anlagen
Für Feuerungsanlagen wie Gas-, Öl oder Holzheizungen wird in der Regel eine Baubewilligung der Gemeinde benötigt, auch für Ersatzanlagen. Sie sind zusätzlich dem Amt für Umwelt mit untenstehenden Formularen zu melden.
Dasselbe gilt für stationäre Verbrennungsmotoren, beispielsweise Blockheizkraftwerke, Notstromaggregate, etc.
Bei der Planung solcher Anlagen ist ein besonderes Augenmerk auf die Abgasführung zu legen. Für die Berechnung der korrekten Kaminhöhe sind die Kaminempfehlungen des Bundesamtes für Umwelt anzuwenden.
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