Änderung Personendaten

Bereits im Grundbuch eingetragene Personendaten können zu einem späteren Zeitpunkt Änderungen erfahren.

Gründe für die Änderung von Personendaten

Weshalb ein bereits bestehender Grundbucheintrag, der eine Person oder eine Firma betrifft, geändert werden muss, hat viele Gründe. Nebst dem Eigentumswechsel infolge des Kaufs beziehungsweise Verkaufs eines Grundstücks sind hier vor allem Namens- und Firmaänderungen, Adressänderungen, Erbgänge und Erbteilungen zu nennen.

Namens- und Firmaänderung

Wir teilen Ihnen gerne mit, was Sie machen müssen, damit Ihre Namens- oder Firmaänderung auch im Grundbuch nachgetragen werden kann.

Adressänderung

Sie sind umgezogen? Wir sind dankbar, wenn Sie uns Ihre neue Adresse mitteilen.

Erbgang

Wenn Sie geerbt haben, finden Sie hier alle Informationen zur Anmeldung des Erbgangs im Grundbuch.

Erbteilung

Sie haben die geerbten Grundstücke oder Rechte mittels einer Erbteilung bereits geregelt oder möchten dies noch tun? Wir teilen Ihnen gerne mit, was zur Nachführung im Grundbuch nötig ist.

Kontakt

Grundbuch

Aabachstrasse 5
6301 Zug
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