Eigene Rechte einfordern

Wenn kantonale und gemeindliche Verwaltungsstellen Ihre Daten bearbeiten, haben Sie gewisse Rechte. Hier finden Sie weitere Informationen und Musterbriefe.

Verzeichnis der Videoüberwachungen

Die Datenschutzstelle ist verpflichtet, die im Kanton Zug erteilten Bewilligungen einschliesslich der Angaben zu den Aufnahmebereichen zu veröffentlichen. Die Publikation bedeutet jedoch nicht, dass eine bewilligte Videoüberwachung den Empfehlungen der Datenschutzstelle entspricht bzw. diese umgesetzt werden.

Das Verwaltungsgericht überprüfte aufgrund der Beschwerde einer Privatperson den Entscheid des Regierungsrates, mit welchem die von der Zuger Polizei beantragte Videoüberwachung bewilligt wurde. In seinem Urteil vom 18. Dezember 2018 erteilte das Verwaltungsgericht grünes Licht für eine durchgehend betriebene Videoüberwachung beim Bahnhofplatz und bei den westlichen Bahnhofausgängen in der Stadt Zug. Im Gebiet ab der Gubelstrasse bis zur Bossard-​Arena darf die Videoüberwachung jedoch nur bei Veranstaltungen erfolgen, bei denen mit Ausschreitungen bzw. dem Begehen von strafbaren Handlungen gerechnet werden muss.

 

Aufnahmebereich

 

Bewilligung

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