Eigene Rechte einfordern

Wenn kantonale und gemeindliche Verwaltungsstellen Ihre Daten bearbeiten, haben Sie gewisse Rechte. Hier finden Sie weitere Informationen und Musterbriefe.

Auskunftsrecht Schengener Informationssystem

Jede Person hat das Recht, Auskunft darüber zu erhalten, ob im SIS oder im VIS Daten über sie bearbeitet werden. Sie kann gegebenenfalls Einsicht in diese Daten erhalten, sie berichtigen bzw. löschen lassen. Entsprechende Musterschreiben sind auf der Website von EDÖB publiziert.

 

SIS
Das Schengener Informationssystem (SIS) ist ein europaweites elektronisches Personen- und Sachfahndungssystem, das durch die Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Grosssystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA) betrieben wird. Es enthält Informationen über polizeilich und justiziell gesuchte, mit einem Einreiseverbot belegte oder vermisste Personen sowie über gestohlene Gegenstände (z.B. Autos, Waffen). Im Rahmen von Schengen werden die systematischen Personenkontrollen an den Binnengrenzen zwischen den Schengenstaaten aufgehoben, um den Reiseverkehr zu erleichtern. Das SIS wurde als kompensierende Massnahme geschaffen, um die grenzüberschreitende Polizeizusammenarbeit zu ermöglichen und Sicherheit und Ordnung im Schengen-Raum zu gewährleisten.

 

VIS
Das Visa-Informationssystem VIS ist ein europaweites elektronisches Informationssystem, das dem Austausch von Visadaten unter den Mitgliedstaaten des Schengen-Raums dient. Das VIS enthält Daten über die Visaantragsteller und über die beantragten, erteilten, abgelehnten, annullierten, aufgehobenen oder verlängerten Visa, das Gesichtsbild, die Fingerabdruckdaten sowie Verknüpfungen zu anderen Visaanträgen. Es soll das Visaverfahren erleichtern, die Sicherheit des Antragsverfahrens verbessern und Visakontrollen an den Schengen-Aussengrenzen verbessern.

 

Eurodac
Eurodac (European Travel Information and Autorisation System) ist ein elektronisches Informationssystem, das von der Europäischen Union (EU) betrieben wird und dazu dient, Fingerabdruckdaten von Asylsuchenden und bestimmten Drittstaatsangehörigen zu speichern und auszutauschen. Das Hauptziel von Eurodac ist die Unterstützung der Durchführung der Dublin-Verordnung, die die Zuständigkeit für die Prüfung von Asylanträgen regelt. Eurodac ist ein wichtiges Instrument zur Verwaltung und Durchsetzung der EU-Asylpolitik und zur Gewährleistung der Einhaltung der Dublin-Verordnung. Es trägt dazu bei, sicherzustellen, dass Asylsuchende in der EU gerecht und effizient behandelt werden und dass die Verantwortlichkeiten für die Prüfung von Asylanträgen angemessen verteilt werden.

Weitere Auskünfte zu Eurodac und Ihre Rechte erhalten Sie beim Staatssekretariat für Migration (SEM).

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Verzeichnis der Videoüberwachungen

Die Datenschutzstelle ist verpflichtet, die im Kanton Zug erteilten Bewilligungen einschliesslich der Angaben zu den Aufnahmebereichen zu veröffentlichen. Die Publikation bedeutet jedoch nicht, dass eine bewilligte Videoüberwachung den Empfehlungen der Datenschutzstelle entspricht bzw. diese umgesetzt werden.

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