Änderung des Bundesgesetzes betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung (Krankenversicherungsaufsichtsgesetz, KVAG): Umsetzung der Pa. Iv. 21.453 n Hurni «Keine überhöhten Entschädigungen für die leitenden Organe von Krankenkassen zulasten der Versicherten»
Sehr geehrte Frau Kommissionspräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren
Mit Schreiben vom 31. Oktober 2025 haben Sie den Kanton Zug eingeladen, bis am 13. Februar 2026 zum Vorentwurf zur Änderung des Bundesgesetzes betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung (Umsetzung der Pa. Iv. 21.453 n Hurni «Keine überhöhten Entschädigungen für die leitenden Organe von Krankenkassen zulasten der Versicherten») Stellung zu nehmen. Gerne äussern wir uns dazu.
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