Arbeitskräfte EU/EFTA
EU/EFTA-Staatsangehörige geniessen neben der geografischen Mobilität auch die volle berufliche Mobilität. Sie haben somit das Recht, jederzeit eine Erwerbstätigkeit in der Schweiz aufzunehmen. Es bestehen folgende Möglichkeiten einer Erwerbstätigkeit:
Bis 90 Arbeitstage pro Kalenderjahr
Im Freizügigkeitsabkommen (FZA) zwischen der Schweiz und der EU wird die grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung (Entsandte oder Selbständige) für bis zu 90 effektiven Arbeitstage pro Kalenderjahr liberalisiert. Es besteht lediglich eine Meldepflicht.
Entsendungen über 90 Tage
Das Gesuchsformular muss mindestens 14 Tage vor Arbeitsantritt eingereicht werden. Bewilligungen sind für Ausnahmefälle vorbehalten. Projekte müssen von erheblicher Tragweite, zeitlicher Befristung und mit ausschliesslichem Bezug zum Kanton Zug sein.
Montag bis Donnerstag 08:00 - 12:00 13:30 - 17:30
Freitag 08:00 - 12:00 13:30 - 17:00