Jobsuche & Vermittlung

Sie sind arbeitslos und auf Stellensuche? Unser Regionales Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) Zug unterstützt Sie beim Finden eines neuen Jobs.

Weitblick Zugersee

So bewerben Sie sich richtig

Wenn Sie Leistungen der Arbeitslosenversicherung beziehen, müssen Sie sich ausreichend und passend bewerben.

Sobald Sie die Kündigung erhalten oder selbst kündigen, müssen Sie sofort eine neue Stelle suchen und Ihre Suchbemühungen dokumentieren. Wenn Sie einen befristeten Arbeitsvertrag haben, müssen Sie drei Monate vor Ablauf des Vertrags mit der Stellensuche beginnen.  

  • Ihre Arbeitsbemühungen müssen über den ganzen Monat (d. h. grundsätzlich zwei bis drei Arbeitsbemühungen pro Woche) verteilt sein.
     

  • Zehn bis zwölf Arbeitsbemühungen pro Monat, falls nicht anders mit Ihrer RAV-Personalberatung vereinbart.

Im Gespräch mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater beim RAV legen Sie gemeinsam fest, auf welche Art von Stellen und auf welche Weise Sie sich bewerben können.
 

  • Bewerben Sie sich auf passende Stellen.
     

Das sind Stellen, für die Sie die erforderliche Berufserfahrung und Ausbildung mitbringen. Wenn nötig, müssen Sie auch ausserhalb Ihres bisherigen Berufs Stellen suchen.
 

  • Bewerben Sie sich schriftlich auf ausgeschriebene Stellen.
     

Es kann sinnvoll sein, sich auch in anderer Form zu bewerben:
 

  • Initiativbewerbungen/Spontanbewerbungen
  • Telefonische oder persönliche Anfragen
  • Anfragen über das berufliche oder private Netzwerk
  • Ihre Bewerbung muss sprachlich korrekt und vollständig sein.
     

Zu einer schriftlichen Bewerbung gehören folgende Unterlagen:
 

  • Bewerbungsschreiben
  • Lebenslauf
  • Arbeitszeugnisse
  • Diplome
     

Sie müssen alle Inserate, Bewerbungsschreiben und Absageschreiben aufbewahren und auf Verlangen vorweisen können.

Unwahre oder unvollständige Angaben sind strafbar.
 

Wenn Sie unsicher sind, klären Sie offene Fragen bitte rechtzeitig mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater.

In folgenden Fällen müssen Sie mit einer Kürzung der Arbeitslosentaggelder rechnen:
 

  • Zu wenig Arbeitsbemühungen
  • Nicht über den ganzen Monat verteilte Arbeitsbemühungen
  • Bewerbungen auf unpassende Stellen oder in ungeeigneter Form
  • Zu spät eingereichtes Formular «Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen»
  • Inserate, Bewerbungsschreiben, Absageschreiben nicht vorhanden

Grenzübergreifende Stellensuche EU/EFTA

Sie dürfen auch in der EU/EFTA einen Job suchen, oder sich als Bürger/in der EU/EFTA in der Schweiz bewerben.

Als erwerbslose stellensuchende Person aus der Schweiz können Sie für maximal drei Monate in ein EU/EFTA-Land ziehen und dort vor Ort nach Arbeit suchen.

Wenn Sie einen gültigen Reisepass oder eine gültige Identitätskarte aus einem EU/EFTA-Land vorweisen können, haben Sie die Möglichkeit, in die Schweiz einzureisen, um hier eine Beschäftigung zu suchen.

Bei Kurzarbeit, wetterbedingten Arbeitsausfällen oder bei Insolvenz des Arbeitgebers ist das Beschäftigungsland zuständig.

Bei Arbeitslosigkeit sind Grenzgängerinnen und Grenzgänger in ihrem Wohnsitzstaat versichert. 

Interinstitutionelle Zusammenarbeit

Wenn gesundheitliche und soziale Einschränkungen Ihren Weg zur neuen Stelle beeinträchtigen, arbeiten das RAV, die IV-Stelle, die Berufsberatung und die Sozialhilfe Hand in Hand, damit Sie den Anschluss an den Arbeitsmarkt besser und schneller finden.

Wenn so viele Ämter, Beraterinnen und Versicherungen beteiligt sind, hilft die Interinstitutionelle Zusammenarbeit (IIZ) Ihnen dabei, den Überblick nicht zu verlieren. Sie werden unterstützt, alles auf dem Weg zu Ihrer neuen Arbeits- oder Ausbildungsstelle zu koordinieren.

Die Leistungen werden aufeinander abgestimmt. Das hilft den Stellensuchenden, sich im Versicherungssystem besser zurechtzufinden.

Weitere Partner, die bei der Arbeitsintegration wichtig sind, werden eingebunden.

IIZ bedeutet eine koordinierte Zusammenarbeit im Dienste von Stellensuchenden.

Die IIZ-Dienstleistungen sind für Personen geeignet, die
 

  • Unterstützung bei der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle brauchen;
     
  • sich in einer mehrfachproblematischen Situation befinden, d. h., deren Integration in den Arbeitsmarkt durch die gesundheitliche, soziale oder finanzielle Situation erschwert wird;
     
  • eine realistische Integrationschance haben oder eine umfassende Abklärung ihres Integrationspotenzials benötigen;
     
  • motiviert und interessiert sind, ihre Situation zu verändern;
     
  • Unterstützung bei der Koordination verschiedener Institutionen brauchen;
     
  • bei mindestens einer der folgenden Institutionen bereits angemeldet sind:
    • Regionales Arbeitsvermittlungszentrum (RAV)
    • IV-Stelle Zürich
    • Sozialdienst der Wohngemeinde
    • Berufsinformationszentrum (biz) 

Wenden Sie sich bitte an eine Vertrauensperson beim RAV, bei der IV-Stelle, dem Sozialdienst oder dem BIZ mit Ihrem Anliegen.
 

Die Teilnahme an einer IIZ-Fallbegleitung ist freiwillig. Wenn Sie Ihr Einverständnis gegeben haben, werden Sie für die IIZ-Zusammenarbeit angemeldet.
 

Die Koordination der Zusammenarbeit erfolgt über die Geschäftsstelle IIZ.
 

Wir klären zusammen mit den beteiligten Institutionen, wie Ihre Berufs-und Lebenssituation aussieht, wo die Chancen für Ihre Suche nach einer neuen Stelle oder einem Ausbildungsplatz sind, und welche Hindernisse da sind.
 

Wir erarbeiten gemeinsam die konkreten Schritte auf dem Weg zurück an die Arbeit oder hin zu einer Ausbildung. Daran orientieren sich alle, bis Sie eine neue Arbeits- oder Ausbildungsstelle gefunden haben.
 

Wenn sich etwas ändert, überprüfen wir den Plan und machen Anpassungen.

www.iiz-zug.ch 

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