Qualifizierung von Stellensuchenden

Die arbeitsmarktlichen Massnahmen (AMM) sind unterschiedliche Instrumente zur Verbesserung der Vermittlungsfähigkeit der stellensuchenden Personen. Damit soll eine rasche Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess ermöglicht werden.

LAM Hoffnung

Massnahmen

Damit Sie bei der Jobsuche die besten Karten haben, bieten wir ein breites Angebot an Kursen und Programmen für Ihre berufliche (Re)Integration. Wir nennen sie arbeitsmarktliche Massnahmen (AMM). 

Wenn Sie Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung haben, erfüllen Sie grundsätzlich auch die Bedingungen zur Teilnahme an arbeitsmarktlichen Massnahmen. 

Wenn Sie noch keinen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung haben (Sie sind zum Beispiel von Arbeitslosigkeit bedroht), können Sie unter Umständen dennoch mit Kursbeiträgen unterstützt werden. 

Ob eine Massnahme angebracht und sinnvoll ist, entscheidet in der Regel das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum. 

Verschiedene Arten von AMM

Standortbestimmungs- und Bewerbungskurse werden oftmals bereits kurz nach Ihrer ersten Kontaktaufnahme beim RAV angeboten. Bei angemeldeter Arbeitslosigkeit können Sie auch Gesuche um Finanzierung kollektiver, nationaler oder individueller Weiterbildungen stellen. 

Das Angebot an AMM umfasst unter anderem:

  • Bildungsmassnahmen (Kollektivkurse, individuelle Kurse und nationale Kurse)
  • Beschäftigungsmassnahmen (Praxisfirmen, Berufspraktika, Motivationssemester oder Programme zur vorübergehenden Beschäftigung)
  • Spezielle Massnahmen (Pendler- und Wochenaufenhaltsbeiträge, Förderung der selbstständigen Erwerbstätigkeit, Einarbeitungszuschüsse, Ausbildungszuschüsse)

Voraussetzungen für die Bewilligung

Die Beurteilung des Kursgesuchs erfolgt anhand der rechtlichen Grundlagen des Arbeitslosenversicherungsrechts und dessen Rechtsprechung.

Kontakt

Amt für Wirtschaft und Arbeit Logistik Arbeitsmarktmassnahmen

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