07.12.2018, Medienmitteilung

Siedlung Alpenblick wird unter kantonalen Schutz gestellt

Der Zuger Regierungsrat hat die Mehrfamilienhäuser und das Kleinschulhaus Alpenblick in Cham als Baudenkmäler von regionaler Bedeutung unter kantonalen Schutz gestellt. Bei den ortsbildprägenden Bauten, die zwischen 1962 und 1971 realisiert wurden, handelt es sich um äusserst wichtige bauliche Zeugen aus der Zeit nach dem zweiten Weltkrieg und um die erste Hochhaussiedlung des Kantons Zug.

Das Bauensemble mit dem markanten Backsteinmauerwerk wurde zwischen 1962 und 1971 in zwei Etappen von den Zuger Architekten Josef Stöckli, Erich Weber und Ralph Schmid realisiert. Die Siedlung bildet aufgrund der verwendeten Baumaterialien und der Konzeption eine gestalterische Einheit und prägt von Zug und Steinhausen her kommend den Ortseingang von Cham.

Herausragende städtebauliche und architektonische Qualitäten

Die zehn Hochhausbauten sind in vier Häusergruppen angeordnet und weisen unterschiedliche Geschosszahlen auf. Die Baukörper sind entlang einer Erschliessungsstrasse optimal in eine von Bäumen, grosszügigen Grünflächen, Sichtachsen und naturnahen Uferpartien geprägte Landschaft eingebettet. Zusammenfassend hält die Zuger Regierung in ihrem Entscheid fest, dass es sich beim Alpenblick um eine Siedlung handle, die sowohl in städtebaulicher wie architektonischer Hinsicht über herausragende Qualitäten verfüge. Die Siedlung sei für die damalige Zeit pionierhaft gewesen, habe bis heute Vorzeigecharakter und verfüge über einen sehr hohen kulturellen und heimatkundlichen Wert. Gleichzeitig verkörpere sie historisch den von der Hochkonjunktur geprägten Bauboom, den die Gemeinde mit diesem Projekt in der sensiblen Uferzone weitsichtig und vorbildlich gesteuert habe.

Unterschutzstellung garantiert Erhalt der Bausubstanz

Der Alpenblick ist die einzige Hochhaussiedlung des Kantons Zug, die im Inventar der schützenswerten Denkmäler aufgeführt ist. Ausgelöst durch ein Abbruchgesuch für eine einzelne Liegenschaft hatte der Regierungsrat die Schutzwürdigkeit der gesamten Wohnsiedlung zu prüfen. Der Abbruch eines einzelnen Wohnblocks wäre aus Sicht der Regierung nicht mit dem Schutzcharakter vereinbar und müsste als unwiderruflichen Verlust gewertet werden.

Der Entscheid des Regierungsrates, den Alpenblick unter Schutz zu stellen, stützt sich unter anderem auf ein Gutachten der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege (EKD) und er- folgte auf Antrag der Kantonalen Denkmalkommission.

Mit der Unterschutzstellung kann sichergestellt werden, dass die Gebäude in ihrer wertvollen historischen Bausubstanz erhalten bleiben. Dabei lässt der Schutzumfang durchaus Spielraum zu, sodass die Hochhäuser auch in Zukunft baulich ertüchtigt und den Ansprüchen an einen modernen Wohnkomfort angepasst werden können.

Kontakt

Manuela Weichelt

Frau Landammann
Direktion des Innern

manuela.weichelt@zg.ch