15.06.2018, Medienmitteilung
Schulische Weichenstellung in den Übertrittsverfahren 2018
Eine professionelle Abwicklung, eine erneut hohe Einigungsquote und die bisher höchste Zuweisungsquote ins Langzeitgymnasium prägen den diesjährigen Übertritt I. Die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die im Übertrittsverfahren II zugewiesen worden sind, ist gegenüber dem Vorjahr gestiegen.
Im Übertrittsverfahren I werden die Schülerinnen und Schüler der sechsten Primarklasse in eine Schulart der Sekundarstufe I (Werk-, Real-, Sekundarschule, Gymnasium) zugewiesen. Im laufenden Schuljahr haben insgesamt 1285 Kinder dieses Verfahren durchlaufen, ein Drittel davon mit ausländischer Nationalität. In 97.6 Prozent aller Fälle konnten sich Erziehungsberechtigte und Lehrpersonen über eine Zuweisung des Kindes in eine Schulart der Sekundarstufe I einigen. Dies entspricht zum zweiten Mal hintereinander einer sehr hohen Einigungsquote, welche letztmals vor 15 Jahren erzielt wurde. Die Lehrpersonen der Mittelstufe II haben das Verfahren sehr professionell abgewickelt und die schulischen Entwicklungsmöglichkeiten sowie den Laufbahnerfolg des Kindes ins Zentrum gestellt, attestiert die Bildungsdirektion. Die Zuweisungsquoten präsentieren sich folgendermassen:

Grafik Zuweisungen2018
Zuweisung ins Langzeitgymnasium 21.5 Prozent aller Schülerinnen und Schüler wurden in diesem Verfahren dem Langzeitgymnasium zugewiesen. Dies entspricht der Höchstquote dieses prüfungsfreien Übertrittsverfahrens. Die von der Direktion für Bildung und Kultur sowie vom Regierungsrat unter Beobachtung stehende Eintrittsquote ins Langzeitgymnasium liegt damit über dem angestrebten Bereich.
Regierungsrat Stephan Schleiss, Zuger Bildungsdirektor, anerkennt die hohe Akzeptanz dieses Übertrittsverfahrens, verfolgt jedoch den Druck auf das Langzeitgymnasium sorgsam: «Die Zuweisungsquote ins Langzeitgymnasium bleibt auf dem Radar. Im letzten Jahr lag die Quote deutlich tiefer. Die Quote übersteigt die 20 Prozent-Limite nun zum vierten Mal.»
Übertrittskommission I
Bei 31 Kindern (2.4 Prozent) war die Übertrittskommission I für die Zuweisungsentscheide zuständig, da sich Eltern und Lehrpersonen nicht über eine Zuweisung einigen konnten. Betroffene Kinder hatten einen Abklärungstest zu absolvieren. Alle Entscheide wurden von der Übertrittskommission anfangs Mai gefällt. Diese wurden von den Eltern vollumfänglich akzeptiert.
Die Übertrittskommission hat im Zuge der Sparmassnahmen ihr Verfahren im laufenden Schuljahr geändert. Markus Kunz, Leiter der Schulaufsicht, erklärt: «Neu führt die Kommission nur noch Gespräche mit den Erziehungsberechtigten, wenn diese verlangt werden. Etwas mehr als ein Drittel der Eltern wünschte kein Gespräch mehr, sondern war ausschliesslich an den Resultaten des Abklärungstests interessiert.»
Übertrittsverfahren II
Das Übertrittsverfahren II regelt die Übertritte nach der Sekundarschule. Ziel dieses Verfahrens ist es, die Schülerinnen und Schüler entsprechend ihrer Fähigkeiten, Interessen und ihrer mutmasslichen Entwicklung derjenigen kantonalen Mittelschule bzw. lehrbegleitenden Berufsmaturitätsschule zuzuweisen, in der sie am besten gefördert werden können.
Seit dem Schuljahr 2017/18 gilt für den Eintritt ins Kurzzeitgymnasium (KZG) bei der Erfahrungsnote ein Orientierungswert von 5,2. Für den Eintritt in die Fachmittelschule (FMS) und in die Wirtschaftsmittelschule (WMS) gilt ein Orientierungswert von 5,0. Die Erfahrungsnote errechnet sich wie folgt: Die Summe aus Deutsch, Englisch, Französisch, Arithmetik/Algebra, Geometrie sowie aus dem Durchschnitt aus Welt-/Umweltkunde und Naturlehre wird durch sechs geteilt. Der Orientierungswert ist nicht einem Mindestwert gleichzusetzen.
Anmeldungen per 31. März 2018 (exkl. Abklärungstest)
Per 31. März 2018 haben sich insgesamt 187 Schülerinnen (124) und Schüler (63) an eine der weiterführenden Mittelschulen (KZG, FMS, WMS) angemeldet. Dies bedeutet eine deutliche Zunahme der Anmeldungen gegenüber dem Vorjahr (128 bzw. 85 Schülerinnen und 43 Schüler). Rund 80 Prozent bzw.146 Zuweisungen (103 Schülerinnen und 43 Schüler) entfallen auf die gemeindlichen Schulen.
Insgesamt haben 8 Schülerinnen und 4 Schüler den Abklärungstest im März 2018 absolviert. Eine Schülerin hat den Abklärungstest für die Fachmittelschule respektive für die Wirtschaftsmittelschule bestanden. Eine allfällige Anmeldung für den Abklärungstest erfolgt dann, wenn beim Zuweisungsgespräch keine Einigung zwischen den Beteiligten erzielt werden kann.
Zitate
Regierungsrat Stephan Schleiss: «Die Zuweisungsquote ins Langzeitgymnasium bleibt auf dem Radar.»
Markus Kunz, Leiter der Schulaufsicht: «Neu führt die Kommission nur noch Gespräche mit den Erziehungsberechtigten, wenn diese gewünscht werden.»