28.06.2018, Medienmitteilung

Inventar schützenswerter Denkmäler in Oberägeri vollständig

Die Revision des Inventars der schützenswerten Denkmäler in der Gemeinde Oberägeri ist abgeschlossen. Mit einem Anteil von 3,2 % schützenswerten Bauten gehört Oberägeri zu derjenigen Gruppe von Gemeinden mit einer sehr geringen Anzahl Inventarobjekten. Neu sind unter anderem die Musikschule, der Dreiländerstein und ein imposantes Friedhofkreuz Teil des Inventars.

Die Zuger Regierung räumt der Revision des Inventars der schützenswerten Denkmäler hohe Priorität ein. Damit kommt sie auch einer Forderung der Gemeinden, Hauseigentümerschaften und der kantonalen Denkmalkommission nach. Im Inventar der schützenswerten Denkmäler sind Objekte festgehalten, für die eine sogenannte Schutzvermutung besteht, die aber nicht geschützt sind. Sinn und Zweck der Revision ist es, das bisher lückenhafte Inventar in sämtlichen Zuger Gemeinden zu vervollständigen und so Rechts- und Planungssicherheit zu schaffen. Es werden aber nicht nur Gebäude neu ins Inventar aufgenommen. Wenn ein bisheriges Inventarobjekt nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen entspricht, wird es aus dem Inventar entlassen. In Oberägeri liegt die Inventarisierungsquote nach der Revision bei 3,2 % (Durchschnittswert Kanton 5,9 %), die Unterschutzstellungsquote bei 1,5 % (Durchschnittswert Kanton 2,2 %). Das kantonale Gesetz gibt vor, dass Gemeinden die kantonale Denkmalpflege zur Stellungnahme einladen, bevor Baubewilligungen für Bauvorhaben an inventarisierten bzw. ge- schützten Objekten erteilt werden.

Objekte, die Orts- und Kulturgeschichte schreiben

Neu ins Inventar aufgenommen wurde in der Gemeinde Oberägeri unter anderem die Musik- schule am Schulweg 1. Das ortsbildprägende Gebäude wurde Ende des 18. Jahrhunderts er- stellt, verfügt über ein imposantes Sparrendach und zeichnet sich durch die biedermeierlich- klassizistischen Putzfassaden aus. Der Bau diente einst als Gastwirtschaft bzw. als Bauernhaus. 1948 kaufte die Einwohnergemeinde das Gebäude, um darin die hauswirtschaftliche Fortbildungsschule und später das Gemeindehaus zu installieren. Heute dient es der Musik- schule als Lokalität. Das Haus ist somit eng mit der Ortsgeschichte Oberägeris verbunden. Als bauhistorisch wertvoll und schützenswert wurde auch das drei Meter hohe Kreuz auf dem Oberägerer Friedhof eingestuft. Dabei handelt es sich um ein so genanntes «Wiederkreuz», weil sich das Motiv des Kreuzes an den Kreuzarm-Enden wiederholt. Diese sind mit goldenen Kugeln appliziert. Eine interessante Geschichte verbirgt sich schliesslich hinter dem inventarisierten Dreiländerstein auf der Hügelkette «Höhronen» - am Grenzpunkt der Kantone Zug, Schwyz und Zürich. Er wurde Mitte des 18. Jahrhunderts gesetzt. Historische Quellen dokumentieren, dass dieses Ereignis damals in Begleitung politischer Vertreter ausgiebig zelebriert wurde. Dies verdeutlicht, welche staatsrechtliche Bedeutung dem Dreiländerstein in der Vergangenheit beigemessen wurde.

Inventarisierung bis Ende 2018 kantonsweit abgeschlossen

Der Kanton hat sämtliche Eigentümerinnen und Eigentümer an einem Informationsanlass über Gesetze und Prozesse, Verfahren und Leitlinien bei der Denkmalinventarisierung informiert. Denkmalpflegerin Franziska Kaiser zeigte anhand von konkreten Beispielen auf, wie im Kanton Zug die Praxis von «Bewahren, Sanieren, Nutzen und Modernisieren» umgesetzt wird. Fachleute der Direktion des Innern und des Amtes für Denkmalpflege und Archäologie beantworteten die Fragen des Publikums. Oberägeri ist die zehnte Gemeinde im Kanton, die über ein aktuelles Inventar verfügt. Im November erfolgt die Inventarisierung in der Gemeinde Unterägeri. Damit wird die Revision planmässig bis Ende 2018 kantonsweit abgeschlossen sein.

Seitenansicht mit Auto im Vordergrund, gelbe Fassade und braunem Dach.

Das markante Gebäude mit Sparrendach am Schulhausweg 1 wurde Ende des 18. Jahrhunderts erstellt und 1948 von der Gemeinde gekauft. Es diente einst als Gastwirtschaft und Bauernhaus. Heute befindet sich darin die Musikschule. (© ADA Zug)

Seite von der Seite aus Stein auf Wiese, im Hintergrund Häuser

Als schützenswert wurde auch das drei Meter hohe Kreuz auf dem Oberägerer Friedhof bewertet. Dabei handelt es sich um ein so genanntes «Wiederkreuz», weil sich das Motiv des Kreuzes an den Kreuzarmenden wiederholt. (© ADA Zug)

Dreiländerstein auf Kies- und Laubboden

Kulturhistorisch und staatsgeschichtlich interessant ist der Dreiländerstein am Grenzpunkt der Kantone Zug, Schwyz und Zürich. Er wurde gemäss historischen Dokumenten Mitte des 18. Jahrhunderts gesetzt. (© ADA Zug)

Kontakt

Franziska Kaiser

Abteilungsleiterin Denkmalinventar und Beiträge
Direktion des Innern

+41 41 728 28 72 franziska.kaiser@zg.ch