27.04.2020, Medienmitteilung
Solidarität und Eigenverantwortung: Zuger Betriebe haben Schutzkonzepte erarbeitet und setzen die Verordnung um
Der Bundesrat lockert ab heute schrittweise die Massnahmen zum Schutz vor dem neuen Coronavirus. Die Branchen und Betriebe sind verpflichtet und verantwortlich, die Lockerung mit Schutzmassnahmen zu begleiten. Die Zuger Betriebe setzen diese Massnahmen grösstenteils gut um. Die Bevölkerung wird dazu aufgerufen, trotz diesen Lockerungen die bekannten Hygiene- und Abstandsregeln weiterhin einzuhalten.
Regierungsrätin Silvia Thalmann-Gut hält fest: «Es ist wichtig, dass die ansässigen Unternehmen mehrheitlich über Schutzkonzepte verfügen und die Massnahmen umsetzen. Jeder Betrieb ist selber dafür verantwortlich. Es ist das Ziel von uns allen, einen zweiten Lockdown zu verhindern.» Am Montag, 27. April 2020 haben Vertreterinnen und Vertreter der Zuger Gemeinden und der Zuger Polizei begonnen, zahlreiche Betriebe und Einrichtungen im ganzen Kanton Zug zu besuchen und das Gespräch mit den Verantwortlichen zu suchen. Diese Gespräche zeigen, dass die Schutzkonzepte grösstenteils nutzbringend erarbeitet worden sind und die Massnahmen umgesetzt werden. «Jeder Betrieb kann seinen Beitrag leisten. Er muss sich dieser Verantwortung und Verpflichtung bewusst sein und die Schutzmassnahmen konsequent umsetzen», fasst Silvia Thalmann-Gut zusammen. Auch in den kommenden Tagen werden die Gemeinden und die Zuger Polizei entsprechende Kontrollen durchführen.
Schutzkonzepte und -massnahmen für Betriebe
Schutzkonzepte müssen für alle Betriebe vorhanden sein, die öffnen dürfen und wollen – oder die bereits offen sind. Das heisst, auch Betriebe die vor dem 27. April 2020 offen haben durften, müssen ein Schutzkonzept erarbeiten. Gemäss Vorgaben müssen die Schutzkonzepte sämtliche in den Verkaufs- und Dienstleistungsörtlichkeiten anwesenden Personen einschliessen: auf der einen Seite Kundinnen und Kunden, Besucherinnen und Besucher sowie Teilnehmerinnen und Teilnehmer, auf der anderen Seite auch Personen, die – unabhängig von ihrer arbeitsvertraglichen Stellung – in der Einrichtung tätig sind (z.B. Arbeitgeber, Arbeitnehmende, Selbständigerwerbende und anderes Personal). Die Betreiber und Organisatoren stützen ihre Massnahmen auf die Grobkonzepte ihrer Branchen ab. Ohne ein umsetzungstaugliches Schutzkonzept darf die Einrichtung für der Öffentlichkeit nicht geöffnet sein
Hygiene- und Abstandsregeln bleiben in Kraft
Diese ersten Lockerungen sind nur möglich geworden, weil sich die Bevölkerung in den letzten Wochen meist vorbildlich an die Hygiene- und Abstandsregeln gehalten hat. Diese sind nach wie vor in Kraft: Abstand zueinander einhalten, regelmässig Händewaschen, Personenansammlungen vermeiden und wenn möglich zuhause bleiben. Nur wenn diese Regeln weiterhin eingehalten werden, kann ein erneuter Anstieg der Neuinfektionen verhindert werden. «Gemeinsam haben wir in den letzten Wochen erreicht, dass das Virus eingedämmt werden konnte. Nun müssen wir Durchhaltewillen zeigen und gemeinsam dafür sorgen, neue Ausbrüche zu verhindern», appelliert Gesundheitsdirektor Martin Pfister an die Bevölkerung.
Kontakt
Silvia Thalmann-Gut
Volkswirtschaftsdirektorin Gesundheitsdirektion
+41 41 728 55 00 silvia.thalmann@zg.ch