05.05.2020, Medienmitteilung
Kanton Zug lockert Besuchsverbot in Pflegeheimen
Das Besuchsverbot in den Pflegeheimen im Kanton Zug wird gelockert. Unter Einhaltung der Hygienevorschriften können die Heime ab dem 5. Mai eingeschränkte Besuche von Angehörigen ermöglichen. Die konkreten Regelungen werden dabei jeweils von den Institutionen erarbeitet und an die räumlichen Voraussetzungen angepasst.
Um besonders gefährdete Personen während der Corona-Pandemie zu schützen, hat die Gesundheitsdirektion am 16. März 2020 ein generelles Besuchsverbot in allen Pflegeheimen des Kantons erlassen. Da die Zahl der Neuansteckungen in den letzten Wochen deutlich zurückgegangen ist, kann dieses Besuchsverbot nun vorsichtig gelockert werden. Diese Anpassungen treten per sofort in Kraft.
Bedingungen auf jeweilige Verhältnisse angepasst
Die genauen Vorgaben, unter welchen Besuche möglich sind, werden von den jeweiligen Pflegeheimen geregelt. Die Verhältnisse, etwa was Räumlichkeiten oder Anzahl der Bewohnerinnen und Bewohner angeht, sind unter den Heimen im Kanton sehr unterschiedlich. Es ist deshalb nicht sinnvoll, für alle Institutionen dieselben Regeln aufzustellen. Der Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner muss bei allen Besuchen mit geeigneten Massnahmen sichergestellt werden. Diese Massnahmen können unter anderem vorsehen, dass in den Heimen definierte Begegnungszonen geschaffen werden. Zudem kann auch eine maximale Anzahl von Besuchen sowie eine maximale Besuchsdauer festgeschrieben werden.
Schutz der Gesundheit hat Priorität
Heime geben Auskunft
Auch Besuchsverbot in Spitälern wird gelockert
Bereits per 1. Mai wurde das Besuchsverbot in den Spitälern und Kliniken des Kantons Zug gelockert. Auch hierbei gilt, dass die jeweiligen Institutionen Regelungen erlassen können, unter welchen Besuchen wieder möglich sind.