11.09.2020, Medienmitteilung

Zuger KESB: Unauffällige Entwicklung bei Fallzahlen und Massnahmen

Die Fallzahlen im Kindes-​ und Erwachsenenschutz im Kanton Zug weisen gegenüber dem Vorjahr nur geringe Schwankungen auf. Dies zeigt die neuste Statistik der Schweizerischen Konferenz für Kindes-​ und Erwachsenenschutz KOKES. Insgesamt waren im Kanton 1'118 Personen von einer Schutzmassnahme betroffen. «Jede Massnahme muss verhältnismässig sein. Nur so wird sie von den Betroffenen akzeptiert und ergibt sich die Chance auf eine konstruktive Zusammenarbeit», sagt Amtsleiter Mario Häfliger.

Im Kanton Zug haben Amt und Behörde Erwachsene wiederum in diversen alltäglichen, gesundheitlichen, familiären und finanziellen Belangen unterstützt und Kindern aus problematischen oder desolaten Verhältnissen Schutz geboten. Im Kanton Zug waren im Jahre 2019 insgesamt 1’118 Personen (Vorjahr: 1'144) von einer Schutzmassnahme betroffen. Davon fallen 777 Massnahmen auf Erwachsene (Vorjahr: 765) und 341 Massnahmen auf Kinder (Vorjahr: 379).  Bei den Erwachsenen betrug die Zahl der massgeschneiderten, also eher milden Beistandschaften 771 (Vorjahr: 758). Sie kommen dann zum Tragen, wenn eine Person in einem bestimmten Lebensbereich oder für eine spezifische Zeit Unterstützung braucht. Kaum Veränderungen gab es bei den so genannten «umfassenden Beistandschaften». Hier verzeichnet die Statistik 6 Fälle (Vorjahr: 7). Letztere werden errichtet, wenn eine Person, namentlich wegen dauernder Urteilsunfähigkeit, besonders hilfsbedürftig ist. Die umfassende Beistandschaft bezieht sich auf alle Angelegenheiten der Personensorge, der Vermögenssorge und des Rechtsverkehrs. Die Handlungsfähigkeit der betroffenen Person entfällt von Gesetzes wegen. Entsprechend kommt diese Art der Beistandschaft relativ selten vor.

Mehr Vaterschaftsabklärungen, weniger Fremdplatzierungen

Die Zahl der Erziehungsbeistandschaften lag bei 170 (Vorjahr: 175). Sie werden in der Statistik unter dem Stichwort «Persönlicher Verkehr» geführt und kommen dann zum Tragen, wenn eine Familie Unterstützung in der Kindererziehung braucht oder es in einer Familie schwerwiegende Konflikte gibt, etwa bei der Ausübung des Besuchsrechts. Die Zahl der Vaterschaftsabklärungen lag laut Statistik bei 11 (Vorjahr: 8). Zum Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts, das heisst, wenn Kinder nicht mehr bei den Eltern wohnen können, sondern familienextern untergebracht werden (Heim, Pflegefamilie, Internat, Angehörige etc.) müssen, kam es im Jahre 2019 im Kanton Zug in insgesamt 35 Fällen (Vorjahr: 44). Dabei handelt es sich um den tiefsten Wert seit drei Jahren. Für die Klärung von Unterhaltsfragen wurden 28 Beistandschaften errichtet (Vorjahr: 31)

Weniger Gefährdungsmeldungen und Beschwerden

Die Zahl der eingegangenen Gefährdungsmeldungen ging deutlich zurück. Sie lag bei 430 (Vorjahr: 517). Die Zahl der vor Verwaltungsgericht eingereichten Beschwerden betrug 6 (Vorjahr 15); teilweise gutgeheissen 1 (Vorjahr 3), abgewiesen 3 (Vorjahr 12) abgeschrieben oder zurückgezogen bzw. entschied das Gericht ein Nichteintreten 5 (Vorjahr 6).

Statistik dokumentiert Verhältnismässigkeit und Augenmass

Setzt man die Schutzmassnahmen ins Verhältnis zur Bevölkerungszahl, so liegen die Werte für den Kanton Zug wiederum deutlich unter dem nationalen Schnitt. Während in der Schweiz von 1’000 Erwachsenen 14 eine Schutzmassnahme benötigen, sind es im Kanton Zug nur 7. Und während im Kanton Zug nur 15 von 1’000 Kindern eine Schutzmassnahme brauchen, sind es im Schweizer Schnitt 28. Dies mag einerseits mit der Bevölkerungsstruktur des Kantons Zug zusammenhängen, zeigt aber auch das Augenmass, welches die Zuger KESB bei staatlichen Eingriffen an den Tag legt. «Jede Massnahme muss verhältnismässig sein. Nur so wird sie von den Betroffenen akzeptiert und ergibt sich die Chance auf eine konstruktive Zusammenarbeit», so Amtsleiter Mario Häfliger. Das Motto lautet: so wenig staatliche Eingriffe wie möglich und so viel wie nötig.

Kontakt

Mario Häfliger

Leiter Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz, Präsident KESB
Direktion des Innern

mario.haefliger@zg.ch