23.06.2022, Medienmitteilung

Informationsanlass zu geplantem Ersatzneubau für Durchgangsstation

Im Hinblick auf das anstehende Baugesuch für den Ersatzneubau der Durchgangsstation Steinhausen, die Personen aus dem Asylbereich als Erstunterkunft dient, laden der Kanton Zug und die Standortgemeinde am 1. Juli um 17 Uhr zu einer gemeinsamen Informationsveranstaltung nach Steinhausen ein. Die Bevölkerung wird über die Ausgestaltung des einfachen Bebauungsplans für das Areal sowie des Bauprojekts für den Ersatzneubau, das Betriebskonzept, den aktuellen Stand der Dinge im politischen Prozess sowie das Bewilligungsverfahren informiert.

Der Kanton Zug plant auf dem Grundstück der bestehenden Durchgangsstation in Steinhausen bekanntlich einen Ersatzneubau. Nachdem der Kantonsrat Ende September 2019 den Projektierungskredit genehmigt hat, führte die Baudirektion 2020 einen Projektwettbewerb durch. Ziel war es, ein qualitätsvolles und kostengünstiges Projekt zur Planung und Realisierung zu ermitteln. Neben der städtebaulichen, architektonischen, sozialspezifischen und freiraumplanerischen Qualität des Entwurfs lag das Augenmerk auf den Aspekten der Funktionalität, Flexibilität, Wirtschaftlichkeit sowie Nachhaltigkeit. Als Siegerprojekt aus dem Wettbewerb ging das Projekt «Kägi & Fret» der Arbeitsgemeinschaft Kollektiv Juma Architekten GmbH aus Hünenberg und studio w gmbh aus Zug hervor. Dieses bildet nun die Grundlage für den einfachen Bebauungsplan, der vom Steinhauser Gemeinderat noch zu genehmigen ist. Anschliessend erfolgt das Baugesuch seitens des Kantons bei der Standortgemeinde. Im einfachen Bebauungsplan über die beiden kantonalen Parzellen 456 und 963 ist ebenfalls ein möglicher Ersatzneubau für einen Büro-/Gewerbeneubau ausgewiesen. Für diesen bestehen derzeit aber noch keine konkreten Pläne.Maximale Flexibilität mit Option auf Reserven

Maximale Flexibilität mit Option auf Reserven

«Kägi & Fret» besteht aus zwei unterschiedlich grossen und hohen Gebäuden, welche eine einheitliche Gestaltung aufweisen und so als Ensemble gelesen werden. Das Wohngebäude ist vierstöckig, der Mehrzweckpavillon zweistöckig. Beide Einheiten besitzen eine monolithische, verputzte Grundstruktur aus Mauerwerk. In der Anlage befinden sich 21 Wohnungen (6er und 8er Einheiten) sowie die notwendigen Räume für Ausbildung, Aufenthalt, Tagesstruktur und Beschäftigung, ferner Büros für medizinische und sozialpädagogische Betreuung, Administration, Aufsichtspersonal und Räumlichkeiten für die Zuger Polizei. Durch die klare räumliche Trennung zwischen «Wohnen» und «Tagesstruktur» wird das Areal belebt und den Bewohnerinnen und Bewohnern verschiedene Aufenthaltsmöglichkeiten geboten. Die Anlage ist für 150 Personen mit einer Schwankungsreserve von zusätzlich 100 Plätzen konzipiert. Dies vor dem Hintergrund, dass es beispielsweise aufgrund von kriegerischen Konflikten zu starken Schwankungen im Asyl- und Flüchtlingsbereich kommen kann und es schnell zusätzliche Plätze braucht.

Vorbehalte ernstnehmen – Fragen beantworten

«Wir sind uns bewusst, dass der geplante Neubau der Durchgangsstation von der Steinhauser Bevölkerung mit Interesse verfolgt wird und da und dort auch Vorbehalte gegenüber den Plänen des Kantons existieren, insbesondere was die 100 zusätzlichen Reserveplätze angeht», so Regierungsrat Andreas Hostettler, Vorsteher der Direktion des Innern. Um auf solche und andere Fragen einzugehen, organisiert die Direktion des Innern mit der Baudirektion noch vor der Baueingabe eine Informationsveranstaltung, an der die politischen Verantwortlichen und Fachleute aus den Bereichen Asyl, Planung und Bau sowie der Steinhauser Gemeindepräsident Hans Staub teilnehmen. «Der Ersatz der bestehenden Durchgangsstation ist dringend nötig. Entsprechend wichtig ist dem Kanton ein konstruktiver Austausch mit der Gemeinde und der Dialog mit der Bevölkerung», ergänzt Baudirektor Florian Weber. Als nächster wichtiger Meilenstein wird der Zuger Kantonsrat über den Baukredit befinden. Dieses Geschäft wird voraussichtlich Ende September 2022 behandelt.

Öffentliche Informationsveranstaltung

Ersatzneubaurchgangs Steinhausen

Freitag, 1. Juli 2022, 17 Uhr bis 19 Uhr
Foyer Gemeindesaal Dreiklang


Am Podium nehmen teill:
Regierungsrat Andreas Hostettler, Vorsteher Direktion des Innern
Hans Staub, Gemeindepräsident Steinhausen
Urs Kamber, Leiter Hochbauamt, Baudirektion Kanton Zug
Christian Murbach, Leiter Soziale Dienste Asyl

Für Auskünfte zur Verfügung stehen werden auch Corinne Matt (Projektleiterin Hochbauamt), Christian Murbach (Leiter Soziale Dienste Asyl) und Oberleutnant Adrian Palli (Zuger Polizei)

Asylsuchende in Steinhausen – Prozess und Vorgeschichte

Asylsuchende und Flüchtlinge, die dem Kanton Zug zugewiesen werden, wohnen die ersten sieben bis zwölf Monate in der Durchgangsstation. In dieser Zeit werden sie mit der schweizerischen Sprache und Kultur vertraut gemacht, ebenso erfolgen erste Massnahmen zur sozialen, sprachlichen und beruflichen Integration. Die 1991 für rund 88 Asylsuchende als Provisorium erstellte Durchgangsstation Steinhausen ist in die Jahre gekommen und weist in baulicher, betrieblicher und hygienischer Hinsicht erhebliche Mängel auf. Insbesondere genügen die Räumlichkeiten weder den sanitarischen Anforderungen noch entsprechen sie den Standards, die heutzutage für den Betrieb einer Durchgangsstation gelten. Eine Instandsetzung des sanierungsbedürftigen Gebäudes wäre mit grossen Investitionen verbunden gewesen, was sich weder finanziell noch energetisch rechtfertigen liess. Nebst der für die Blaulichtorganisationen ungeeigneten Zufahrt ist die Unterkunft namentlich auch für Polizeieinsätze unübersichtlich. Ein Ersatzneubau ist unumgänglich.

Fotolegenden

Foto 1: Die Visualisierung zeigt die zwei architektonisch aufeinander abgestimmten Baukörper. Das Siegerprojekt überzeugt in jeder Hinsicht. Visualisierung: Kollektiv Juma Architekten

Fotos 2 bis 4: Die 1991 für rund 88 Asylsuchende als Provisorium erstellte Durchgangsstation in Steinhausen muss durch einen Neubau ersetzt werden. Fotos: Sabine Windlin

Die Abbildungen dürfen mit Angabe des Quellenhinweises kostenlos publiziert werden.

Kontakt

Andreas Hostettler

Regierungsrat, Vorsteher Direktion des Innern
Direktion des Innern

+41 79 287 10 21 andreas.hostettler@zg.ch