24.08.2022, Medienmitteilung
Infos des Regierungsrats
Das sind die aktuellen Informationen aus dem Zuger Regierungsrat: Beiträge aus dem Lotteriefonds, Vernehmlassungen, Jubiläen und weitere kleinere Geschäfte.
Vernehmlassung zu Ausführungsbestimmungen für den Brandschutz eröffnet
Der Kanton Zug passt seine Bestimmungen über den Brandschutz und das Feuerwehrwe-sen an geänderte Rahmenbedingungen an und organisiert die Zuständigkeiten neu. Der Kantonsrat hat die entsprechenden Gesetzesgrundlagen am 2. Juni 2022 verabschiedet. Damit werden einige Kompetenzen an die Gebäudeversicherung Zug (GVZG) übertragen. Im zweiten Schritt müssen die veralteten Ausführungsbestimmungen erneuert und diejeni-gen der GVZG neu erlassen werden. Der Regierungsrat lädt die politischen Parteien sowie die Gemeinden des Kantons Zug und weitere interessierte Kreise ein, zu den Entwürfen der revidierten Feuerschutzverordnung und der Ausführungsbestimmungen der GVZG zuhan-den der jeweiligen Organisation Stellung zu nehmen. Die Vernehmlassungen erfolgen zeit-gleich und dauern bis 24. Oktober 2022.
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Regierungsrat Beat Villiger, Sicherheitsdirektor
T +41 41 728 50 20, beat.villiger@zg.ch
Regierungsrat befürwortet neues Flugpassagierdatengesetz
Die systematische Bearbeitung von Flugpassagierdaten trägt dazu bei, terroristische und andere schwere Straftaten zu verhindern und aufzudecken. Der Regierungsrat begrüsst da-rum die Stossrichtung des neuen Flugpassagierdatengesetzes. Er verweist allerdings auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom Juni 2022, das dem Bearbeiten von Flug-gastdaten Grenzen setzt. Der Gesetzesentwurf des Bundesrats wird darum in verschiede-ner Hinsicht zu überdenken sein.
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Regierungsrat Beat Villiger, Sicherheitsdirektor
T +41 41 728 50 20, beat.villiger@zg.ch
Der Regierungsrat unterstützt die Revision des Nachrichtendienstgesetzes
Die Änderungen berücksichtigen die praktischen Bedürfnisse der Behörden und erweitern ihren Auftrag. Der Regierungsrat begrüsst, dass damit mehr und besser abgestützte Hand-lungsmöglichkeiten gegen sicherheitspolitisch bedeutsame Vorgänge im Cyberraum und im Bereich Nonproliferation geschaffen werden. Im Weiteren schlägt er einige Ergänzungen und Definitionen zur Klarstellung und besseren Verständlichkeit des Gesetzes vor.
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Regierungsrat Beat Villiger, Sicherheitsdirektor
T +41 41 728 50 20, beat.villiger@zg.ch
Leistungsvereinbarung mit der Caritas Luzern betreffend Begleitung von privaten Gastfamilien von Personen mit Schutzstatus S
Der Regierungsrat des Kantons Zug genehmigt die Leistungsvereinbarung mit der Caritas Luzern für den Zeitraum von April bis Dezember 2022 mit einem Kostendach von 337 500 Franken. Das Hilfswerk fungiert im Auftrag der Direktion des Innern als Kontakt-stelle für private Gastfamilien von Personen mit Schutzstatus S; eine Unterbringungsform, die sich aus der grossen Solidarität aus der Bevölkerung mit ukrainischen Geflüchteten er-geben hat. Die Caritas Luzern überprüft die Angebote, nimmt Platzierungen vor und über-nimmt die Beratung und Betreuung rund um das Zusammenleben der Gastfamilien und den in Gastfamilien platzierten Geflüchteten. Damit sollen die kantonalen Strukturen substanzi-ell entlastet und das Zusammenwohnen soll längerfristig in einem stabilen Verhältnis erfol-gen.
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Stefan Ziegler, Leiter Kantonales Sozialamt
T +41 41 728 31 74, stefan.ziegler@zg.ch
Zuger Regierung lehnt ein neues Bundesgesetz für die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit oder Ausbildung ab
Nach Auffassung des Regierungsrates ist es Aufgabe der Kantone und Gemeinden, sich in Form von Subventionen, einkommensabhängigen Tarifen oder Betreuungsgutscheinen fi-nanziell an den Kosten der familienergänzenden Betreuung zu beteiligen, sofern der Bedarf und der politische Wille dazu bestehen. Aufgrund der geltenden Kompetenzordnung soll der Bund die Weiterentwicklung der familienergänzenden Kinderbetreuung und der Politik der frühen Förderung von Kindern in den Kantonen nicht dauerhaft unterstützen. Es geht auch letztlich darum, die Entflechtung der Verbundaufgaben zwischen Bund und Kantonen zu fördern und nicht neue Verbundaufgaben zu kreieren. Die mittlerweile über 20 Jahre lau-fende Anstossfinanzierung im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung soll des-halb nicht mehr verlängert werden.
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Stefan Ziegler, Leiter Kantonales Sozialamt
T +41 41 728 31 74, stefan.ziegler@zg.ch