18.08.2022, Medienmitteilung
Sonntags- und Feiertagsverkäufe im Dezember 2022
Die elf Zuger Gemeinden haben entschieden, an welchen öffentlichen Ruhetagen im Dezember 2022 die Verkaufsgeschäfte offen sein dürfen. Die Daten variieren je nach Gemeinde. Es ist den einzelnen Geschäftsinhaberinnen und -inhabern überlassen, ob sie von der Bewilligung für den Sonntags- und Feiertagsverkauf Gebrauch machen wollen. In den Gemeinden Neuheim und Walchwil findet kein Sonntags- und Feiertagsverkauf statt.

In den Gemeinden Neuheim und Walchwil findet kein Sonntags- und Feiertagsverkauf statt.
Kontakt
Carla Dittli
Stv. Generalsekretärin, Volkswirtschaftsdirektion Kanton Zug Volkswirtschaftsdirektion
+41 41 728 55 33 carla.dittli@zg.ch