04.10.2023, Medienmitteilung
Infos des Regierungsrats
Hier finden Sie die aktuellen Informationen aus dem Zuger Regierungsrat.
Soforthilfe für die Opfer des Erdbebens in Marokko und die Opfer des Sturms «Daniel» in Libyen
Der Regierungsrat hat als Soforthilfe für die Opfer des Erdbebens in Marokko einen einmaligen Beitrag von 50 000 Franken und ebenso für die Opfer des Sturms «Daniel» in Libyen einen einmaligen Beitrag von 50 000 Franken gesprochen. Die Beiträge gehen an das Schweizerische Rote Kreuz (SRK), das mit Partnerorganisationen wie dem Roten Halbmond vor Ort Nothilfe leistet.
Kontakt
Regierungsrat Heinz Tännler, Finanzdirektor
T +41 41 728 36 03, heinz.taennler@zg.ch
Beitrag für die Mitfinanzierung der Fachstelle Hindernisfreies Bauen von Pro Infirmis im Kanton Zug für die Jahre 2023 und 2024
Der Regierungsrat unterstützt die Zweigniederlassung Uri Schwyz Zug von Pro Infirmis mit einem Beitrag von insgesamt 26 970 Franken aus dem Lotteriefonds. Der Beitrag wird für die Jahre 2023 und 2024 geleistet und bezweckt die Mitfinanzierung der Fachstelle Hindernisfreies Bauen, die seit mehr als zehn Jahren das hindernisfreie Bauen im Kanton Zug in den Bereich öffentlich zugängliche Bauten, Bauten mit Wohnungen sowie Arbeitsplätze und öffentlicher Verkehr fördert.
Kontakt
Stefan Ziegler, Leiter Kantonales Sozialamt
T +41 41 728 31 74, stefan.ziegler@zg.ch
Anpassungen für Kleinfahrzeuge auf Radverkehrsflächen
Immer mehr neue Kleinfahrzeuge kommen auf den Markt. Dazu gehören beispielsweise Lastenräder («Cargobikes»), E-Bikes und E-Trottinetts. Gleichzeitig sind die vorhandenen Verkehrsflächen beschränkt. Der Regierungsrat sieht diesbezüglich Handlungsbedarf. Er begrüsst die vorgeschlagene Neukategorisierung der Motorfahrräder, die damit verbundenen technischen Vorschriften und die Anpassung der Führerausbildung für Motorfahrräder. Kritisch beurteilt er hingegen die angestrebte Gleichstellung von Motorfahrrädern und Fahrrädern bezogen auf die Signalisation. So sollen neu auch E-Stehroller auf entsprechend gekennzeichneten Trottoirs zugelassen sein. Die grossen Geschwindigkeitsunterschiede gegenüber den Fussgängerinnen und Fussgängern stellen jedoch ein Sicherheitsrisiko dar. Ausserdem würde ihnen dadurch immer weniger Platz zur Verfügung stehen. Als nicht praxistauglich stuft der Regierungsrat zudem den Vorschlag ein, Jugendlichen ab zwölf Jahren zu erlauben, ein langsames E-Bike zu fahren, sofern sie von einer erwachsenen Person begleitet werden.
Kontakt
Regierungsrätin Laura Dittli, Sicherheitsdirektorin
T +41 41 728 50 20, laura.dittli@zg.ch