19.10.2023, Medienmitteilung
Bewerbungsverfahren für die Pflegeheimliste 2026 eröffnet
Im Rahmen der Pflegeheimplanung 2026 bis 2030 führt der Kanton Zug ein Bewerbungsverfahren durch. In Zug werden für diese Planungsperiode und darüber hinaus mehr Pflegebetten als bisher benötigt. Leistungserbringer, die bei der Pflegeheimplanung 2026-2030 berücksichtigt und auf der Pflegeheimliste aufgeführt werden wollen, sind eingeladen, sich hierfür bis Ende April 2024 zu bewerben.
Der Kanton Zug stellt mit der Pflegeheimplanung eine bedarfsgerechte, qualitativ hochstehende und wirtschaftliche Versorgung der Bevölkerung sicher. Dafür aktualisiert er die Pflegeheimliste im Fünfjahresrhythmus. Pflegeheime dürfen die Anzahl Betten, die ihnen auf dieser Liste zugewiesen wird, zu Lasten der sozialen Krankenversicherung abrechnen.
Für die Planungsperiode von 2026 bis 2030 sind neue bundesrechtliche Qualitätsvorgaben zu beachten. Es können nur Pflegeheime in die neue Pflegeheimliste aufgenommen werden, die diese erfüllen. Deshalb müssen sich auch diejenigen Pflegeheime, die heute schon auf der Pflegeheimliste aufgeführt sind, um einen Listenplatz bewerben.
Bewerbung online einreichen
Bei der Evaluation der Leistungserbringer legt der Regierungsrat Wert auf die Qualität, die Sozialverträglichkeit sowie den Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Pflegebetten. «Es ist zentral, dass der Kanton Zug im Bereich der Pflegeheime weiterhin über eine Versorgung von hoher Qualität verfügt», sagt Gesundheitsdirektor Martin Pfister, «Zudem muss die Sozialverträglichkeit und damit die Zugänglichkeit für alle Bevölkerungsschichten gewährleistet bleiben».
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen bis am 30. April 2024 eingereicht werden.