02.10.2023, Medienmitteilung

Grundsätze des Bewerbungsverfahrens für die Pflegeheimliste 2026 beschlossen

Für die neue Planungsperiode von 2026 bis 2030 werden mehr Pflegebetten im Kanton Zug benötigt. Bei der Auswahl der Pflegebetten für die neue Pflegeheimliste achtet die Gesundheitsdirektion insbesondere auf Qualität und Sozialverträglichkeit. Zudem wird die alternative Versorgung, sprich Pflegeleistungen Zuhause, verstärkt in die Planung miteinbezogen.

Mit der Pflegeheimplanung stellt der Kanton Zug eine bedarfsgerechte, qualitativ hochstehende und wirtschaftliche Versorgung der Bevölkerung sicher. Er organisiert die Pflegheimplanung kapazitätsorientiert jeweils für mehrere Jahre. Damit wird die Planungssicherheit für die Leistungserbringer sowie für die Gemeinden, die für die Versorgung zuständig sind, erhöht.

Die Zuger Pflegeheimliste weist jedem Pflegeheim eine bestimmte Anzahl Betten zu. Wird eine Institution auf die Pflegeheimliste aufgenommen, darf sie gemäss der Krankenpflege-Leistungsverordnung des Bundes (KLV) zu Lasten der sozialen Krankenversicherung abrechnen. Mit dem Beschluss des Zuger Regierungsrats vom 26. September 2023 wurden die Grundsätze für die Erstellung der neuen Pflegeheimliste verabschiedet.

Bedarf an Pflegebetten nimmt zu

In der aktuellen Planungsperiode von 2026 bis 2030, sowie darüber hinaus, wird mit einem zusätzlichen Bedarf an Pflegebetten gerechnet. Diese Prognose stützt sich auf eine in diesem Jahr vom Schweizerischen Gesundheitsobservatorium Obsan erarbeitete Studie (unten verlinkt) zur Versorgungsplanung der Alters- und Langzeitpflege im Kanton Zug. Demnach werden je nach Szenario bis zum Ende der Planungsperiode 2030 zusätzlich 289 bis 427 Betten benötigt. Bei den Szenarien wurde die Versorgung Zuhause durch die Spitex – als Alternative zum Eintritt ins Pflegeheim – mitberücksichtigt. Denn betagte Menschen möchten in Zukunft länger Zuhause bleiben und Pflegedienstleistungen dort in Anspruch nehmen können.

Pflegeheimversorgung im Kanton Zug gewährleisten

Bei der neuen Pflegeheimplanung bezieht der Kanton Zug das Kriterium der Qualität verstärkt ein. Die Pflegebetten sollen zudem sozialverträglich sein. Das bedeutet, dass ein gewisser Anteil Betten mit Ergänzungsleistungen finanzierbar ist. Weiter legt der Kanton Zug Wert auf eine rasche Inbetriebnahme der neuen Pflegebetten. «Entscheidend ist, dass die Pflegeheimversorgung im Kanton Zug sichergestellt ist», sagt Gesundheitsdirektor Martin Pfister, «Dabei setzen wir uns ein für genügend Pflegebetten, die auch bezahlbar sind».

Kontakt

Martin Pfister

Gesundheitsdirektor
Gesundheitsdirektion

+41 41 728 35 01 martin.pfister.rr@zg.ch