25.01.2023, Medienmitteilung
Infos des Regierungsrats
Hier finden Sie die aktuellen Informationen aus dem Zuger Regierungsrat.
Der Regierungsrat unterstützt die vorgeschlagene Anpassung des Arbeitsgesetzes
Das Arbeitsgesetz soll während der ersten fünf Jahre seit Firmengründung für Mitarbeitende, die am Unternehmenserfolg beteiligt sind, nicht gelten, wobei jedoch die Vorschriften über den Gesundheitsschutz anwendbar bleiben. Dies entspricht der «gelebten Realität», in welcher das Gründerteam Firmen in der Anfangszeit – überzeugt von ihrer Geschäftsidee – Berufs- und Privatleben nicht wirklich abgrenzen. Ergänzend beantragt der Kanton Zug, dass eine Mindesthöhe der Beteiligung fixiert werden soll. Zudem darf ein einzelner Investor nicht die Stimmenmehrheit alleine besitzen.
Kontakt
Frau Landammann Silvia Thalmann-Gut, Volkswirtschaftsdirektorin
T +41 41 728 55 01, silvia.thalmann@zg.ch
Teilrevision kantonaler Richtplan Luzern Windenergie
Die Zuger Regierung anerkennt das Engagement des Kantons Luzern im Bereich Windenergie. Sie stellt fest, dass sich der Rooterberg gemäss den Luzerner Abklärungen nicht für die Windenergienutzung eignet und nicht als Windenergiegebiet festgelegt wird. Da die übrigen festgelegten Windenergiegebiete und Windenergieanlagen mehr als vier Kilometer von der Zuger Kantonsgrenze entfernt sind, verzichtet der Kanton Zug auf eine weiterführende Stellungnahme.
Kontakt
Regierungsrat Florian Weber, Baudirektor
T +41 41 728 53 01, florian.weber@zg.ch
Pensionierungen
Per Ende Januar werden folgende Staatsangestellte pensioniert:
Der Regierungsrat dankt seinen Mitarbeitenden für ihre wertvolle Mitarbeit und wünscht ihnen für die Zukunft alles Gute.
Dienstjubiläen
Das 35-Jahr Dienstjubiläum feiert:
Der Regierungsrat und das Obergericht gratulieren ihren Mitarbeitenden zum Jubiläum und danken ihnen herzlich für ihre wertvolle Mitarbeit.