01.02.2023, Medienmitteilung

Infos des Regierungsrats

Hier finden Sie die aktuellen Informationen aus dem Zuger Regierungsrat.

Neu geschaffener Paragraph für die Durchführung von Pilotprojekten in Kitas

Der Regierungsrat beschliesst eine Anpassung des Anhangs zur Kinderbetreuungsverordnung (BGS 213.41-A1), damit in Zukunft im Bereich der familien- und schulergänzenden Betreuung unter bestimmten Voraussetzungen Pilotprojekte durchgeführt werden können. Pilotprojekte erlauben, während einer befristeten Zeit neue, innovative Ansätze in der Betreuung zu erproben, die ohne eine Änderung des Anhangs zur Kinderbetreuungsverordnung nicht realisiert werden könnten.

Die Sicherstellung des Kindeswohls steht an oberster Stelle. Deshalb ist die Durchführung eines Pilotprojekts bewilligungspflichtig. Zudem wird das Projekt von einer unabhängigen externen Stelle begleitet. Um die Erkenntnisse nutzbar zu machen, müssen die Neuerungen auch evaluiert werden.

Kontakt

Stefan Ziegler, Leiter Kantonales Sozialamt

T +41 41 728 31 74, stefan.ziegler@zg.ch

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