28.08.2023, Information
Handelsregistergeschäfte im Dezember 2023 / Garantiefrist
Handelsregistergeschäfte im Dezember 2023 / Garantiefrist
Handelsregistergeschäfte im Dezember 2023 / Garantiefrist
Erfahrungsgemäss geht beim Handelsregisteramt Zug in den Monaten November und Dezember ein Mehrfaches der sonst üblichen Anzahl an Geschäften und Vorprüfungsgesuchen ein. Es muss deshalb gegen Ende Jahr mit einer längeren Bearbeitungszeit als üblich gerechnet werden. Geschäfte, welche zwingend bis Ende Dezember 2023 eingetragen werden müssen, sollten daher frühzeitig, jedoch spätestens bis zum 7. Dezember 2023 (Eingang beim Handelsregisteramt) eintragungsfähig eingereicht werden.
Wir weisen Sie darauf hin, dass wir auch zwischen Weihnachten und Neujahr für Sie da sind.