06.09.2023, Medienmitteilung

Vernehmlassungsstart zur Totalrevision der Verordnung zum Energiegesetz

Ohne Gegenstimme hat das Zuger Kantonsparlament Ende Januar 2023 der Teilrevision des kantonalen Energiegesetzes zugestimmt. Der Entwurf der Verordnung zum Energiegesetz geht nun in die externe Vernehmlassung.

In bestehenden Bauten schlummert ein grosses Potenzial zur Senkung der CO2-Emissionen. Daher müssen künftig beim Ersatz einer Heizung mindestens 20 Prozent des Wärmebedarfs mit erneuerbarer Energie gedeckt werden, so lautet die Vorgabe des neuen Energiegesetzes. Diesem hat das Zuger Kantonsparlament Ende Januar 2023 ohne Gegenstimme zugestimmt. Idealerweise wird ein erneuerbares Heizsystem gewählt, beispielsweise eine Wärmepumpe oder ein Anschluss an ein Fernwärmenetz. Wer weiterhin mit Öl oder Gas heizen will, verbessert beispielweise die Wärmedämmung und setzt für die Warmwassererzeugung Sonnenkollektoren ein. Verschiedene weitere Standardlösungen stehen zur Auswahl. Von diesen Bestimmungen befreit sind Minergie-Bauten und Gebäude mit hoher Gesamtenergie-Effizienz.

Energieeffiziente Neubauten mit eigener Stromproduktion

Auch bei Neubauten werden die Anforderungen verschärft. Dank verbesserter Wärmedämmung sollen sie künftig weniger Heizenergie benötigen und zudem möglichst erneuerbar geheizt werden. Angesichts der gesteigerten Nachfrage nach Strom müssen Neubauten einen Teil ihres Strombedarfs selber decken. In der Regel wird dies mit Photovoltaik-Anlagen erfolgen. Wer keinen eigenen Strom erzeugen kann oder will, bezahlt eine Ersatzabgabe, die zur Förderung der erneuerbaren Stromproduktion im Kanton verwendet wird. Die Pflicht zur Eigenstromerzeugung gilt im Kanton Zug bereits heute. Auf Geheiss des Bundes hat der Regierungsrat dieses Obligatorium im Rahmen der dringlichen Massnahmen zur Sicherstellung der Winterstromproduktion per 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt.

Grosszügiges Förderprogramm

Um die finanziellen Konsequenzen für die Bauherrschaften abzufedern, verabschiedete der Zuger Kantonsrat einen Rahmenkredit im Umfang von 84 Millionen Franken für das Förderprogramm Energie 2023 bis 2032. Der Beschluss ist bereits in Kraft. Massnahmen zur Wärmedämmung sowie der Ersatz von elektrischen oder fossilen Heizungen durch erneuerbare Systeme werden mit grosszügigen Beiträgen unterstützt.

Einführung im ersten Quartal 2024

Nach der Teilrevision des Gesetzes startet nun die Vernehmlassung zur totalrevidierten Verordnung zum Energiegesetz. Diese dauert bis Mitte November 2023. Anschliessend werden die Ergebnisse ausgewertet. Das revidierte Energiegesetz und die dazugehörige Verordnung werden vorrausichtlich im ersten Quartal 2024 in Kraft treten. Für die Planungs- und Baubranche sowie für die kommunalen Bauämter sind verschiedene Fachveranstaltungen geplant.

Photovoltaikanlage im Roost in Zug

Um Eigenstrom zu erzeugen, werden in der Regel Photovoltaikanlagen installiert, wie hier im Roost in Zug.

Kontakt

Charly Keiser

Kommunikationsbeauftragter
Baudirektion

+41 41 728 53 07 charly.keiser@zg.ch