26.11.2024, Medienmitteilung

Neues Übertrittsverfahren mit Vorbehalt

Der Bildungsrat hat das Übertrittsverfahren für das Langzeitgymnasium mit Vornoten, Lehrpersonenempfehlung und Prüfungselement neu geregelt. Das neue Verfahren tritt abhängig vom Ausgang der Gesetzesinitiative für einen prüfungsfreien Übertritt in Kraft.

Das neue Übertrittsverfahren ist eine Reaktion auf die Ausdehnung des Langzeitgymnasiums auf Kosten der anderen Zuger Bildungswege. Weil gleichzeitig die Gesetzesinitiative für einen prüfungsfreien Übertritt noch hängig ist, tritt das neue Übertrittsverfahren frühestens per Schuljahr 2028/29 in Kraft – und ist abhängig vom Ausgang der Initiative.

Das Langzeitgymnasium dehnt sich aus

Immer mehr Zuger Schülerinnen und Schüler gehen ans Langzeitgymnasium. Die Sekundarschule verliert ihre stärksten Schülerinnen und Schüler. Diese Entwicklung ist schlecht. Zuerst für die Sek selbst, aber dann auch für die Berufsbildung und alle Anschlussschulen an die Sek. Berufsbildung und Anschlussschulen müssen sich auch in Zukunft noch starken Sekschülerinnen und Sekschülern zeigen können. Der Weg über die Sek, Berufsbildung, Berufsmatura und Fachhochschulen ist ein wichtiges Element gegen den Fachkräftemangel und für die soziale Mobilität.

Zuweisung besser begründen

Der Bildungsrat hat darum entschieden, das bisherige, prüfungsfreie Übertrittsverfahren für das Langzeitgymnasium zu ändern. Bisher wurden die Noten und die Empfehlung der Lehrpersonen verwendet. Neu kommt ein zusätzlicher Test hinzu. Der künftige Übertrittsentscheid stützt sich auf die Noten, die Empfehlung der Lehrperson und das Testergebnis. Damit kann eine Zuweisung zum Langzeitgymnasium breiter abgestützt und besser begründet werden.

Kritik im Rahmen der Vernehmlassung

Im Rahmen der Vernehmlassung wurde der Bildungsrat für seinen Vorschlag teilweise stark kritisiert. Der Bildungsrat hat sich daher noch einmal intensiv mit allen Rückmeldungen auseinandergesetzt. Seine Überlegungen finden sich im öffentlich zugänglichen Bericht.

Ein ausgewogenes und faires Verfahren

Mit dem neuen Verfahren kann die Sicht der Lehrperson (Noten und Empfehlung) mit der Aussensicht der Prüfung (ein gleicher Test für alle) ergänzt werden. Diese Kombination macht das neue Verfahren ausgewogen und fair. Es gibt auch ein Ventil, falls ein Kind einen rabenschwarzen Prüfungstag erlebt, aber eigentlich fürs Langzeitgymnasium geeignet wäre. In diesem Fall kann es unkompliziert von der Seklehrperson nachzugewiesen werden. Bezahlte Nachhilfe ist schon heute stark verbreitet im Kanton Zug. Mit dem neuen Verfahren werden darum auch freiwillige Vorbereitungskurse eingeführt, die von allen Kindern kostenlos besucht werden können.

Beratung im Kantonsrat

Als nächstes berät der Kantonsrat die Gesetzesinitiative für den prüfungsfreien Übertritt ans Gymnasium. Die Initiantinnen und Initianten setzen sich für einen prüfungsfreien Übertritt ans Gymnasium ein. Bis klar ist, wie es mit der Initiative weitergeht, kann das neue Übertrittsverfahren noch nicht starten.

Kontakt

Stephan Schleiss

Regierungsrat
Direktion für Bildung und Kultur

+41 41 594 37 48 stephan.schleiss@zg.ch