25.01.2024, Medienmitteilung

Neues Energiegesetz tritt in Kraft

Das neue kantonale Energiegesetz und die dazugehörende Verordnung treten am 1. Februar 2024 in Kraft. Es ist eines der fortschrittlichsten Energiegesetze der Schweiz. Ziel ist, dass die Bauten im Kanton Zug noch energieeffizienter werden und dass möglichst erneuerbare Energien genutzt werden. Neubauten sollen gar einen Teil des Strombedarfs selbst erzeugen. Für die Bauherrschaften und die Planenden gibt es einige Neuerungen zu beachten.

Der Kantonsrat hat das neue Energiegesetz Ende Januar 2023 ohne Gegenstimmen gutgeheissen und die Vernehmlassung der Verordnung war unbestritten. Gut isolierte Gebäude, die wenig Energie verbrauchen und mit erneuerbarer Energie beheizt werden, sind ein zentraler Schlüssel, um die Energie- und Klimaziele des Bundes und des Kantons Zug zu erreichen.

Neue Bestimmungen bei Heizungsersatz

Neu müssen Bauten beim Ersatz der Heizung mindestens 20 Prozent des Wärmebedarfs mit erneuerbaren Energien decken oder die Energieeffizienz in diesem Umfang erhöhen. Idealerweise wählt man ein erneuerbares System, wie eine Wärmepumpe oder den Anschluss an ein Fernwärmenetz. Wer weiterhin mit Öl oder Gas heizen will, verbessert beispielsweise die Wärmedämmung am Dach und setzt für die Warmwassererzeugung Sonnenkollektoren ein. Es stehen weitere verschiedene Möglichkeiten zur Auswahl. Von den neuen Bestimmungen befreit sind Minergie-Bauten und Gebäude mit hoher Gesamtenergie-Effizienz. Wichtig: Für jeden Heizungsersatz muss bei der Gemeinde vorgängig eine Bauanzeige eingereicht werden.

Energieeffiziente Neubauten mit eigener Stromproduktion

Auch bei Neubauten sind die Anforderungen verschärft worden. Dank verbesserter Wärmedämmung sollen sie künftig weniger Wärmeenergie benötigen und zudem möglichst erneuerbar beheizt werden. Angesichts der gesteigerten Nachfrage nach Strom müssen Neubauten einen Teil ihres Strombedarfs – zum Beispiel mit Photovoltaik-Anlagen – selbst decken. Wer keinen eigenen Strom erzeugen kann oder will, bezahlt eine Ersatzabgabe, die zur Förderung der erneuerbaren Stromproduktion in den Gemeinden verwendet wird. Die Pflicht zur Eigenstromerzeugung gilt im Kanton Zug auf Verordnungsstufe bereits seit dem 1. Januar 2023.

Finanzielle Unterstützung und Beratung

Um die finanziellen Konsequenzen für die Bauherrschaften abzufedern, werden Heizungsersatz und Wärmedämmung im Rahmen des Förderprogramms Energie 2023 bis 2032 mit grosszügigen Beiträgen entlastet. Dafür hat der Zuger Kantonsrat einen Rahmenkredit von 84 Millionen Franken gesprochen. Gesuche für finanzielle Unterstützung können online bei der Energiefachstelle des Kantons Zug unter folgendem Link gestellt werden.

Umfangreiche Beratungsangebote unterstützen die Bevölkerung bei der Planung und Umsetzung von Energieprojekten. Dazu gehört der Energieausweis der Kantone mit Beratungsbericht (GEAK Plus), der im Rahmen des erwähnten Förderprogramms unterstützt wird.

Kanton und Gemeinden offerieren kostenlose Beratungen durch den Verein energienetz-zug. Steht der Ersatz der Heizung im Vordergrund, bietet sich auch eine ebenfalls kostenlose Impulsberatung durch eine Fachperson der Kampagne erneuerbarheizen.ch des Bundes an. Eine weitere wichtige Informationsquelle ist das Geoportal des Kantons Zug, das Daten zur Nutzung von Erdwärme und Grundwasser bereithält. Zudem bietet das Portal ein Solarkataster an, mit dem die Eignung von Gebäuden für die Nutzung der Sonnenenergie abgeschätzt werden kann.

Information und Schulung

Die energie- und klimapolitischen Ziele können nur gemeinsam mit allen Beteiligten erreicht werden. Das gilt auch für das Energiegesetz. Da der Vollzug bei den Gemeinden liegt, informierte die Baudirektion die gemeindlichen Bauämter bereits an einer Veranstaltung über die neuen Bestimmungen. Eine wichtige Rolle spielen auch die Planungs- und Architekturbüros und die Installationsfirmen. Für sie sind in den nächsten Wochen weitere Informationsveranstaltungen geplant. Bei Fragen aus der Bevölkerung stehen die gemeindlichen Bauämter oder die kantonale Energiefachstelle zur Verfügung.

Umfangreiche Beratungsangebote unterstützen die Bevölkerung bei der Planung und Umsetzung von Energieprojekten.

Umfangreiche Beratungsangebote unterstützen die Bevölkerung bei der Planung und Umsetzung Energieprojekten. (© David Schweizer/Das Gebäudeprogramm)

Kontakt

Olivier Burger

Fachspezialist Kommunikation
Baudirektion

+41 41 728 53 07 olivier.burger@zg.ch