03.06.2024, Medienmitteilung

Konzept für Radführung Zug–Arth liegt vor

Der 9,5 km lange Strassenabschnitt auf der Ostseite des Zugersees zwischen Zug und der Schwyzer Kantonsgrenze soll für den Veloverkehr aufgewertet werden. Das vorliegende Konzept sieht eine möglichst durchgehend einheitliche, komfortable und sichere Radführung entlang der Artherstrasse vor. Die Vernehmlassung bei den Gemeinden Zug und Walchwil sowie den kantonalen Ämtern dauert bis am 22. Juli 2024.

Die Artherstrasse vom Zuger Casino bis zur Schwyzer Kantonsgrenze gehört zum kantonalen Radstreckennetz. Im heutigen Zustand weist die Artherstrasse viele Wechsel der Radführungsart (Velo im Mischverkehr, Velostreifen, Fuss-/Veloweg, Mitbenützung von Trottoirs) auf. Zudem ist die Veloinfrastruktur vielerorts zu schmal und wenig attraktiv. In gewissen Abschnitten ist sie gar nicht vorhanden. Lediglich im Abschnitt vom Knoten Mänibachstrasse bis zur Bushaltestelle «Salesianum» in Oberwil befindet sich ein seeseitiger Fuss-/Veloweg mit einer genügenden Breite.

Möglichst einheitliche Radführung

Ziel der Neukonzeption ist eine möglichst durchgehend einheitliche, komfortable und sichere Radführung entlang der Artherstrasse. Im Grundsatz soll ausserorts seeseitig eine separate Veloinfrastruktur in Form eines kombinierten Fuss-/Velowegs mit einer Breite von mindestens 3,5 Metern angeboten werden. Innerorts soll ein kombinierter Fuss-/Veloweg aufgrund der höheren Frequenzen der zu Fuss gehenden und der Velofahrenden 4 Meter Breite umfassen.

Gestalten und Erhalten im Spannungsfeld

Neben den Anliegen der Radfahrenden müssen bei der vorgeschlagenen Radführung verschiedene andere Aspekte und Interessen sowie auch die räumlichen Voraussetzungen berücksichtigt werden. So stehen teilweise die topografischen Voraussetzungen entlang der Artherstrasse sowie auch die im Inventar der historischen Verkehrswege der Schweiz (IVS) eingetragene Linienführung und die zugehörigen Objekte (hangseitige Stützmauern sowie seeseitige Brüstungen) im Spannungsfeld mit der vorgeschlagenen idealen Radführung: einerseits fordert das Veloweggesetz sowie die kantonale Velonetzplanung mehr Platz für den Veloverkehr, andererseits sollte gemäss IVS an der Linienführung sowie an der Breite und Ausgestaltung des Strassenraumes möglichst nichts verändert werden.

Artherstrasse

Artherstrasse südlich von Walchwil.

Kontakt

Olivier Burger

Fachspezialist Kommunikation
Baudirektion

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