05.06.2024, Medienmitteilung

Teilöffnung der Neuheimerstrasse

Die Neuheimerstrasse zwischen dem Kreisel Lättich in Baar und der Hinterburgmühle in Neuheim ist in einem Teilabschnitt bis auf weiteres nur einspurig befahrbar. Der Verkehr wird mit einer Lichtsignalanlage geregelt.

Aufgrund der Regenfälle der vergangenen Tage hat sich die talseitige Böschung der Neuheimerstrasse zwischen dem Kreisel Lättich in Baar und der Hinterburgmühle in Neuheim in einem Teilabschnitt um über einen Meter gesenkt und muss gesichert werden. Die Strasse kann deshalb bis auf weiteres nur einspurig befahren werden. Zudem kam es bergseitig zu einem Hangrutsch. Die Planung der Sanierung wurde sofort an die Hand genommen. Teil der Abklärungen sind auch geologische Untersuchungen.

Geländeabsackung Neuheimerstrasse 2

Geländeabsackung entlang der Neuheimerstrasse.

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Olivier Burger

Fachspezialist Kommunikation
Baudirektion

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