20.06.2024, Medienmitteilung
Übertrittsverfahren 2024: Anhaltender Andrang ans Langzeitgymnasium
Eine hohe Einigungsquote, ein geburtenstarker Jahrgang sowie eine höhere Zuweisungsquote ins Langzeitgymnasium prägten das diesjährige Übertrittsverfahren von der Primarstufe in die Sekundarstufe I.
Insgesamt 1394 Schulkinder der 6. Primarklasse absolvierten dieses Jahr das Übertrittsverfahren und wurden dabei den vier Schularten Werk-, Real-, Sekundarschule sowie Langzeitgymnasium zugewiesen. Nur 2022 haben mehr Schülerinnen und Schüler das Übertrittsverfahren I durchlaufen als in diesem Schuljahr.
Die Klassenlehrpersonen der 6. Primarklassen haben das Verfahren I professionell sowie in hoher Übereinstimmung mit den Eltern umgesetzt. Nur in 2,2 Prozent aller Zuweisungen konnten sich Eltern und Lehrpersonen nicht einigen. In diesen 31 Fällen hatte die Übertrittskommission I über die Zuweisung zu entscheiden. Knapp ein Fünftel dieser Kinder wurde anschliessend der höheren Schulart, d. h. gemäss Wunsch der Eltern, zugewiesen. «Die Gespräche mit den Eltern verliefen konstruktiv und stellten die schulische Laufbahn des Kindes ins Zentrum», führt Markus Kunz, Präsident der Übertrittskommission I, aus.
Zuweisungsquoten 2024
Die seit mehreren Jahren im Fokus stehende Zuweisungsquote ins Langzeitgymnasium erreicht mit 23,4 Prozent wiederum einen Wert, der über der Zielvorstellung des Regierungsrats liegt. In den letzten sieben Jahren lag die Zuweisungsquote ins Langzeitgymnasium immer über 20 Prozent, nämlich zwischen 21,5 und 25,5 Prozent. Die Kombination von hohem Schülerbestand und hoher Zuweisungsquote führt zu einer grossen Anzahl Schülerinnen und Schüler (326), die nächstes Schuljahr das Langzeitgymnasium besuchen werden.
Die Langzeitgymnasiumsquote bei den gemeindlichen Schulen alleine und unter Ausschluss der Privatschulen, deren Schülerinnen und Schüler ihre Bildungswege oft im Privatschulbereich fortsetzen, liegt gar bei 26,2 Prozent.
Nachdem Kantonsrat und Regierungsrat diese Entwicklung seit längerem mit Sorge verfolgt haben, wurden nun konkrete Schritte eingeleitet.
Die Sek verliert die leistungsstarken Schülerinnen und Schüler
«Wenn immer mehr Kinder direkt ans Langzeitgymnasium wechseln, verliert die Sekundarschule die leistungsstarken Schülerinnen und Schüler. Diese Entwicklung ist schlecht für alle Bildungswege», beschreibt Bildungsdirektor Stephan Schleiss das Problem. Denn nicht nur die Berufsbildung und die Berufsmaturitätsschulen sind auf leistungsstarke Sekschülerinnen und -schüler angewiesen. Auch die Fachmittelschule, die Wirtschaftsmittelschule und das Kurzzeitgymnasium geraten ohne leistungsstarke Sekschülerinnen und -schüler in Not. Zuletzt wurden auch die Rufe lauter, welche den Andrang ans Langzeitgymnasium mit dessen Abschaffung stoppen wollen.
Sek stärken, alle Bildungswege stärken
Der für das Übertrittsverfahren zuständige Bildungsrat beabsichtigt deshalb, das bisherige Übertrittsverfahren von der Primarstufe ans Langzeitgymnasium mit Vornoten (Erfahrungswert) und Lehrpersonen-Empfehlung (Prognosewert) mit einem geeichten Test (Vergleichswert) zu ergänzen. Die neue Leistungshürde ans Langzeitgymnasium soll die Sekundarschule und mit ihr alle Bildungswege stärken. Die Massnahme zielt nicht aufs Gymnasium an sich, sondern im Gegenteil auch auf eine Stärkung des Kurzzeitgymnasiums. Denn: Im Anschluss an die Sekundarschule bleiben alle Übertritte weiterhin prüfungsfrei, auch der Übertritt ans Kurzzeitgymnasium. Deshalb geht der von den Gegnerinnen und Gegnern geäusserte Vorwurf, Zug würde sich Zürichs rigides Übertrittsverfahren zu eigen machen, ins Leere. Der Bildungsrat schlägt einen eigenen Zuger Weg vor: Mit Prüfung fürs Langzeitgymnasium, weil diese Weichenstellung einen grossen Einfluss auf alle Bildungswege hat. Der Bildungsrat hat den Entwurf des Übertrittsreglements in 1. Lesung verabschiedet und bis Ende September in die Vernehmlassung gegeben.
Kontakt
Stephan Schleiss
Regierungsrat Direktion für Bildung und Kultur
+41 41 594 37 48 stephan.schleiss@zg.ch