11.07.2024, Medienmitteilung

Zuger Regierungsrat will mit Ertragsüberschüssen Krankenkassenprämien markant senken

Der Zuger Regierungsrat setzt die Ertragsüberschüsse gezielt zum Vorteil der Zuger Bevölkerung ein. Er beantragt dem Kantonsrat einen Budgetkredit, damit der Kanton in den Jahren 2026 und 2027 fast die gesamten Kosten für stationäre Spitalbehandlungen von Zuger Patientinnen und Patienten übernehmen kann. Dadurch werden die Prämien 2026 / 2027 der obligatorischen Krankenversicherung im Kanton Zug durchschnittlich rund 18 Prozent tiefer ausfallen. Die Zuger Bevölkerung wird auf diesem Weg um rund 220 Millionen Franken entlastet.

In den letzten Jahren haben sich die Zuger Staatsfinanzen sehr vorteilhaft entwickelt. Ein Teil der entstandenen Überschüsse soll direkt an die Bevölkerung zurückfliessen. Neben steuerlichen Massnahmen setzt der Regierungsrat dazu auf eine temporäre Senkung der Krankenkassenprämien.

Erhöhung des Kantonsanteils an den stationären Gesundheitskosten

Das Krankenversicherungsgesetz schreibt vor, dass die Kantone bei einer Spitalbehandlung mindestens 55 Prozent der Fallkosten übernehmen. Fast alle Kantone orientieren sich an dieser Mindestgrösse. Im Kanton Zug soll der Kantonsanteil nun für zwei Jahre auf 99 Prozent angehoben werden. Ein Prozent verbleibt aus verfahrenstechnischen Gründen bei den Krankenversicherern.

Unkomplizierte Umsetzung

Bei einem stationären Aufenthalt einer Zuger Patientin oder eines Zuger Patienten stellt das Spital bisher eine Rechnung an den Kanton über 55 Prozent der Fallkosten und eine Rechnung an den Krankenversicherer über 45 Prozent. In den Jahren 2026 und 2027 werden die Kostenanteile 99 Prozent und 1 Prozent betragen. Es ändern sich nur die Anteile der Kostenträger, die Gesamtentschädigung des Spitals bleibt gleich. Dies gilt für stationäre Behandlungen von Zuger Patientinnen und Patienten in allen Listenspitälern der Schweiz.

Tiefere Prämien

Wenn der Kanton Zug für zwei Jahre 99 Prozent der Kosten für stationäre Gesundheitsleistungen übernimmt, müssen die Krankenversicherer dies bei der Prämienberechnung für die Jahre 2026 und 2027 berücksichtigen. Die mittlere Prämie wird dann um etwa 18 Prozent oder rund 700 Franken pro Person und Jahr tiefer ausfallen. Die Senkung variiert aber je nach Versicherungsmodell, Altersklasse und Krankenkasse.

Zusatzaufwand von rund 220 Millionen Franken

Für die stationären Spitalbehandlungen wird mit dem bisherigen Kantonsanteil von 55 Prozent für 2026 ein Aufwand von rund 135 Millionen Franken erwartet. Bei einer Aufstockung auf 99 Prozent ergibt sich ein Aufwand von rund 243 Millionen Franken. Die Mehrkosten für das Jahr 2026 betragen somit 108 Millionen Franken. 2027 werden Mehrkosten von rund 113 Millionen Franken erwartet, womit der aus heutiger Sicht geschätzte Mehraufwand für diese beiden Jahre rund 220 Millionen Franken beträgt.

Enger Zeitplan

Das Vorhaben muss bereits im Frühjahr 2025 definitiv beschlossen sein, damit die Prämien 2026 / 2027 entsprechend reduziert werden. Statt zuerst ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen, unterbreitet der Regierungsrat die Vorlage deshalb direkt dem Kantonsrat. Gleichzeitig erfolgt eine Konsultation mit den Gemeinden, Parteien und weiteren Interessengruppen. Das Ergebnis der Konsultation steht dann der vorberatenden Kommission des Kantonsrats bei der Behandlung des Geschäfts zur Verfügung. Durch das parallele Vorgehen ist es möglich, bis Ende Januar 2025 einen referendumsfähigen Beschluss zu erlassen.

Neue Ausgangslage ab 2028

Die Vorlage des Regierungsrats beschränkt sich auf die Jahre 2026 und 2027. Ab 2028 sollen ambulante und stationäre Leistungen in der Schweiz einheitlich finanziert werden. Gegen diese Änderung des Krankenversicherungsgesetzes wurde allerdings das Referendum ergriffen. Sollte das Schweizer Stimmvolk der einheitlichen Finanzierung zustimmen, werden auch gewisse Gesetzesanpassungen auf kantonaler Ebene erforderlich. Bei dieser Gelegenheit kann das Thema des Kostenteilers erneut aufgenommen werden.

Kein Zusammenhang mit aktuellen gesundheitspolitischen Diskussionen

Der Kanton Zug gehört bereits zu den fünf Kantonen mit den tiefsten Spitalkosten und den tiefsten Prämien. Die Erhöhung des Kantonsanteils an den stationären Behandlungskosten ist deshalb nicht gesundheitspolitisch motiviert. Vielmehr setzt der Regierungsrat auf dieses Instrument, weil über die Reduktion der Krankenkassenprämien eine wirksame und effiziente Rückverteilung staatlicher Mittel an die Bevölkerung möglich ist. Weder werden private Angebote konkurrenziert, noch kommt es zu Verzerrungen beim Wettbewerb der Spitäler untereinander. Zudem lässt sich die Massnahme ohne nennenswerten administrativen Aufwand umsetzen.

Kontakt

Martin Pfister

Gesundheitsdirektor
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