22.08.2024, Medienmitteilung
Sonntagsverkäufe im Dezember 2024 im Kanton Zug
Sonntags- und Feiertagsverkäufe im Kanton Zug im Dezember 2024
Die elf Zuger Gemeinden haben entschieden, an welchen öffentlichen Ruhetagen im Dezember 2024 die Verkaufsgeschäfte offen sein dürfen. Die Daten variieren je nach Gemeinde. Es ist den einzelnen Geschäftsinhaberinnen und -inhabern überlassen, ob sie von der Bewilligung für den Sonntags- und Feiertagsverkauf Gebrauch machen wollen:
In den Gemeinden Menzingen, Neuheim und Walchwil findet kein Sonntags- und Feiertagsverkauf statt.