30.08.2024, Medienmitteilung

Temporärer Zuweisungsstopp in Kraft - übergangsweise wird unterirdische Unterkunft aktiviert

Aufgrund eines Kapazitätsengpasses bei der Unterbringung von Familien im Asyl- und Flüchtlingsbereich bereitet der Kanton die Schutzanlage Schluecht in Cham als temporäre Unterkunft vor. Als Sofortmassnahme musste er zuvor beim Bund einen Zuweisungsstopp beantragen. Seit Anfang August und noch bis Mitte September werden dem Kanton Zug keine Familien mehr zugewiesen. Angespannt bleibt die Lage dennoch.

Wie von der Direktion des Innern des Kantons Zug bereits kommuniziert wurde, werden im ehemaligen Pflegeheim der Schwestern vom Heiligen Kreuz, Maria vom Berg, in Menzingen dringend benötigte Unterkunftsplätze für den Asyl- und Flüchtlingsbereich geschaffen. Aufgrund von Asbestfunden in der Bausubstanz kommt es nun aber zu Verzögerungen. Die Unterkunft wird nicht wie geplant per Anfang September bereitstehen.

Schutzanlage Schluecht dient als Zwischenlösung

Um die Unterbringung von Familien im Asyl- und Flüchtlingsbereich dennoch sicherzustellen, wird die Schutzanlage Schluecht in Cham als temporäre Erstunterkunft aktiviert. Sie steht ab dem 16. September 2024 für Familien zur Verfügung, die dort für eine begrenzte Zeit untergebracht werden. Anschliessend werden sie in die Durchgangsstation im ehemaligen Kantonsspital Zug verlegt. Diese Massnahme dient als Zwischenlösung, um den Engpass zu überbrücken, bis die Unterkunft in Menzingen bezugsbereit ist. Wann dies sein wird, ist aus heutiger Sicht noch nicht abschätzbar. «Wir sind uns bewusst, dass eine unterirdische Unterbringung keine optimale Lösung bietet, aber angesichts des kurzfristig eingetretenen Engpasses mussten wir diese schon länger für solche Fälle vorgesehene Möglichkeit nutzen», erklärt Statthalter Andreas Hostettler.

Die Schutzanlage Schluecht verfügt maximal über 50 Plätze, aufgeteilt auf drei Schlafräume. Betreut werden die Bewohnerinnen und Bewohner durch das Personal des kantonalen Sozialamts. Der Kanton ist auch für die Sicherheit zuständig. Die Kinder werden in den für Neuankömmlinge vorgesehenen Integrationsklassen des Kantons unterrichtet. Die Schulen Cham sind dadurch nicht betroffen.

Im Weiteren sorgt der Kanton für eine oberirdische Tagesstruktur. So können die Kinder beispielsweise am Kinderprogramm in der Lorzenmatt teilnehmen.

Zuweisungsstopp gilt bis Mitte September

Wie angespannt die Lage ist, zeigt der Umstand, dass der Kanton Zug vor Kurzem beim Bund einen Zuweisungsstopp für Familien erwirken musste. Die Unterbringung von Familien ist besonders herausfordernd, da sie nicht wie Einzelpersonen auf verschiedene Standorte verteilt werden können. Für sie braucht es entsprechenden Wohnraum. Seit Anfang August erhält der Kanton daher keine Familien mehr zugewiesen. Dieser Stopp dauert jedoch nur noch bis Mitte September an. Ab diesem Zeitpunkt wird der Bund dem Kanton Zug auch wieder Familien zuweisen. Im Kanton Zug sind aktuell rund 23 Prozent der Personen im Asyl- und Flüchtlingsbereich Kinder oder Jugendliche. Basierend auf dem bevölkerungsproportionalen Verteilschlüssel werden dem Kanton Zug durch den Bund rund 1,5 Prozent der Personen des Asyl- und Flüchtlingsbereichs zugewiesen.

Besichtigung der Schutzanlage Schluecht für die Bevölkerung

Am Samstag, 14. September 2024, zwischen 9 Uhr und 11 Uhr kann die Bevölkerung die Schutzanlage Schluecht besichtigen. Vor Ort können sich Interessierte ein Bild von der Unterkunft und den Rahmenbedingungen verschaffen, wo die Flüchtlinge kurzzeitig leben werden. Die politisch und fachlich verantwortlichen Personen stehen für Auskünfte zur Verfügung. «Mir ist es wichtig, dass die Bevölkerung die Möglichkeit hat, ihre Anliegen direkt anzusprechen», so Statthalter Andreas Hostettler.

Freiwilligenarbeit

Es besteht die Möglichkeit, sich ehrenamtlich zu engagieren und dadurch die soziale und sprachliche Integration von Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich zu unterstützen. Zuständig dafür ist die Freiwilligenkoordination der Abteilung Soziale Dienste Asyl (freiwillige.asyl@zg.ch, Telefon: +41 41 594 59 87).

Kontakt

Andreas Hostettler

Statthalter, Direktion des Innern
Direktion des Innern

+41 41 594 58 72 andreas.hostettler@zg.ch