07.04.2025, Medienmitteilung

Ergänzungswahl für die Nachfolge von Regierungsrat Martin Pfister: Wahlvorschläge eingereicht

Am Sonntag, 15. Juni 2025, findet die Ergänzungswahl für den frei gewordenen Sitz im Zuger Regierungsrat statt. Die Vakanz für die laufende Amtsdauer bis Ende 2026 ergab sich durch die Wahl von Martin Pfister zum Bundesrat. 6 Personen stellen sich zur Wahl.

Die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge (Wahlanmeldeschluss) ist am Montag, 7. April 2025, um 17.00 Uhr abgelaufen. Innert dieser Frist sind bei der Staatskanzlei des Kantons Zug 6 Wahlvorschläge eingegangen für die Wahl eines neuen Regierungsratsmitglieds als Nachfolge von Martin Pfister. Dieser wurde am 12. März 2025 zum Bundesrat gewählt und trat am 31. März 2025 als Regierungsrat zurück.

Folgende Personen kandidieren als Regierungsratsmitglied:

Brüngger-Ebinger Carina, 1965, Geschäftsführerin Spitex Kanton Zug, Albisstrasse 42, 6312 Steinhausen, FDP

Estermann Tabea, 1993, dipl. Wirtschaftsprüferin/Controllerin, Nordstrasse 5, 6300 Zug, GLP Kanton Zug

Hausheer Andreas, 1973, Kaufmann, Gemeindepräsident, Unterfeldstrasse 8, 6312 Steinhausen, Die Mitte Kanton Zug

Lustenberger Andreas, 1986, Geschäftsleitungsmitglied Caritas, Kantonsrat, Bahnhofstrasse 20A, 6340 Baar, ALG, SP, CSP, EVP

Thöni Stefan, 1985, Informatikingenieur MSc ETH, Jurist MLaw, Parkstrasse 7, 6312 Steinhausen, PARAT

Villiger Andy, 1962, Unternehmer, dipl. Informatik-Ing. ETH, St. Wendelin 22, 6343 Holzhäusern, parteilos

Absolutes Mehr im ersten Wahlgang nötig

Die Wahl erfolgt nach dem Majorzsystem: Im ersten Wahlgang ist jene kandidierende Person gewählt, die mehr als die Hälfte aller gültigen Stimmen erhält (absolutes Mehr). Sollte ein zweiter Wahlgang nötig sein, findet dieser am 10. August 2025 statt. In diesem genügt das relative Mehr, also die höchste Stimmenzahl.

Prüfung, Bereinigungsverfahren und Publikation

Die Staatskanzlei prüft und bereinigt die eingegangenen Wahlvorschläge. Diese liegen bei der Staatskanzlei bis Mittwoch, 9. April 2025, um 17.00 Uhr auf. Bis zu diesem Zeitpunkt können allfällige Mängel der Wahlvorschläge geltend gemacht und behoben werden. Werden vorgeschlagene Personen amtlich gestrichen, können Vertreterinnen respektive Vertreter der betroffenen Wahlvorschläge neue Personen zur Wahl vorschlagen. Diese Eingabe muss bis Montag, 14. April 2025, 17.00 Uhr erfolgen.

Nach Abschluss des Bereinigungsverfahrens publiziert die Staatskanzlei die bereinigten Wahlvorschläge am Donnerstag, 17. April 2025, im Amtsblatt und auf der Website des Kantons Zug.

Übergangsregelung für die Gesundheitsdirektion

Bis das neue Regierungsratsmitglied sein Amt antritt, verantwortet der Direktor des Innern, Landammann Andreas Hostettler, die Leitung der Gesundheitsdirektion.

Kontakt

Tobias Moser

Landschreiber
Staatskanzlei

+41 41 594 10 81 tobias.moser@zg.ch