07.04.2025, Medienmitteilung

Kampagne «Wasch dein Zeug» zum Schutz der Zuger Gewässer vor invasiven Arten wird fortgesetzt

Die 2022 lancierte Sensibilisierungskampagne «Wasch dein Zeug» ist ab sofort wieder im ganzen Kanton Zug sichtbar. Die Kampagne richtet sich an alle Nutzerinnen und Nutzer von Booten, Wassersportgeräten, Tauchausrüstungen und Fischereimaterialien und ruft dazu auf, die Ausrüstung vor jedem Gewässerwechsel gründlich zu reinigen und vollständig zu trocknen. Damit will der Kanton der Verbreitung invasiver und gebietsfremder Arten wie der Quaggamuschel entgegenwirken.

Gebietsfremde Arten wie die Quaggamuschel werden meist unbemerkt durch den Menschen verbreitet und beispielsweise mit Booten, Wassersport- oder Fischereimaterial von einem Gewässer zum nächsten verschleppt. Daher ist es wichtig, alle Gegenstände gründlich zu reinigen und vollständig zu trocknen, bevor sie in einem anderen Gewässer verwendet werden.

Die neu aufgelegte Sensibilisierungskampagne appelliert mit dem Motto «Vorsicht, blinde Passagiere» an alle Seenutzenden, ihren Beitrag zum Schutz der Gewässer zu leisten. Zusätzlich informiert sie über gesetzliche Pflichten im Umgang mit Booten, Wassersportgeräten und sonstigen Ausrüstungsgegenständen. Ab sofort gibt es entsprechende Hinweistafeln und Plakate an allen Einwasserungsstellen und Seezugängen für Sport und Freizeit am Zugersee und am Ägerisee. Parallel wird die Kampagne über die Sozialen Medien ausgespielt.

Gemeinsam für den Schutz der Zuger Gewässer

2024 wurde die Quaggamuschel im Zugersee nachgewiesen. Dennoch ist es wichtig, die bisherigen Massnahmen weiterhin konsequent umzusetzen. Einerseits könnten weitere invasive Arten, die noch nicht im Zugersee vorkommen, das Gewässerökosystem erheblich gefährden. Andererseits muss verhindert werden, dass sich bereits eingeschleppte Arten in andere Gewässer ausbreiten.

Im Ägerisee ist die Quaggamuschel bisher nicht nachgewiesen worden. Darum hat der Kanton Zug per 1. März 2025 für den Ägerisee die Einwasserungsregeln für Boote verschärft und eine gesetzliche Reinigungspflicht für alle Gegenstände eingeführt, die zuvor in einem anderen Gewässer genutzt wurden (vgl. Medienmitteilung vom 24. Februar 2025). Diese Reinigungspflicht gilt insbesondere auch für Wassersportgeräte, Tauch-, Angel- und Schwimmausrüstung sowie Baumaschinen. Bei Booten muss die Reinigung anlässlich des Gewässerwechsels durch eine autorisierte Reinigungsstelle erfolgen. Verstösse werden mit Busse in Höhe von bis zu 10'000 Franken bestraft.

Kampagnen-Website mit Informationen und Materialien

Weitere Informationen zur Kampagne, zu Reinigungsstellen und zu den geltenden Bestimmungen sowie Kampagnenmaterial zum Download finden sich auf der Kampagnen-Website:

Kontakt

Beda Schlumpf

Abteilungsleiter Jagd und Fischerei
Direktion des Innern

+41 41 594 57 99 beda.schlumpf@zg.ch