08.07.2025, Medienmitteilung
Zwischennutzung in Baar – Unterkunft für Geflüchtete
Der Kanton Zug wird eine Liegenschaft an der Zugerstrasse 51 in Baar ab Ende August 2025 für voraussichtlich fünf Jahre als Unterkunft für rund 80 Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich nutzen.
Angesichts des anhaltend hohen Bedarfs an Wohnraum im Asyl- und Flüchtlingsbereich nutzt der Kanton Zug ab Ende August 2025 eine private Liegenschaft an der Zugerstrasse 51 in Baar vorübergehend als Unterkunft für rund 80 Personen. Die Zwischennutzung ist auf fünf Jahre befristet.
Bereit für den nächsten Integrationsschritt
Die künftigen Bewohnerinnen und Bewohner leben bereits seit mehreren Monaten oder Jahren im Kanton Zug. Sie haben erste Integrationsschritte durchlaufen und sind nun bereit, selbständig zu wohnen. In der Liegenschaft an der Zugerstrasse 51 leben sie eigenständig in einzelnen Wohnungen – im Gegensatz zu einer kollektiven Erstunterkunft. Sie führen ein selbstbestimmtes Leben mit klarer Tagesstruktur und stabilen Alltagsbezügen. Die Mehrheit befindet sich in Ausbildung oder ist erwerbstätig.
Die Unterkunft in Baar bietet den künftigen Bewohnerinnen und Bewohnern nicht nur geeigneten Wohnraum, sondern auch die Möglichkeit, ihr soziales Umfeld – etwa durch Kontakte in der Nachbarschaft, Teilnahme am Vereinsleben oder schulische und berufliche Verankerung – weiter zu festigen. So entsteht eine Wohnsituation, die eine stabile Integration im Alltag begünstigt.
Oberirdischer Wohnraum für Familien
Im Kanton Zug besteht derzeit insbesondere im Bereich der Unterbringung von Familien aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich ein erheblicher Engpass. Die vorhandenen Plätze reichen nicht aus, um dem Bedarf gerecht zu werden – vor allem, wenn es darum geht, Familien mit Kindern in einer stabilen, sicheren und alltagsnahen Umgebung unterzubringen.
Vor diesem Hintergrund wird die Liegenschaft in Baar im Rahmen der Zwischennutzung prioritär für Familien genutzt. Damit soll nicht nur die angespannte Lage bezüglich Unterbringung im Asyl- und Flüchtlingsbereich entschärft, sondern auch ein Beitrag zur weiteren sozialen Integration dieser Familien geleistet werden. Gleichzeitig ermöglicht diese Lösung, dass kurz- bis mittelfristig keine Familien in unterirdischen Schutzanlagen untergebracht werden müssen.
Präsenz und Ansprechbarkeit vor Ort
In den ersten Monaten wird jeweils zu Bürozeiten eine Ansprechperson des Kantons vor Ort präsent sein. Diese Betreuungsperson steht sowohl den Bewohnerinnen und Bewohnern als auch der Nachbarschaft für Fragen, Anliegen oder Hinweise zur Verfügung. Ergänzend dazu wird die Liegenschaft auch telefonisch und per E-Mail erreichbar sein. Über die Nummer 041 594 35 60 sowie via info.wohnbegleitung@zg.ch kann während der Bürozeiten direkt Kontakt aufgenommen werden.
Information der direkten Nachbarschaft
Die Nachbarschaft an der Zugerstrasse 51 wird zeitgleich mit der Bekanntmachung der Zwischennutzung mittels Informationsblättern in den Briefkästen informiert. Diese enthalten Angaben zur Nutzung der Liegenschaft, zur Zusammensetzung der Bewohnenden sowie zu den vorgesehenen Abläufen, Besichtigungsmöglichkeiten und Kontaktstellen.
Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinde
Die Gemeinde Baar wurde frühzeitig über die geplante Zwischennutzung informiert. In Gesprächen wurden die Rahmenbedingungen, die konkrete Umsetzung sowie die Anliegen der Gemeinde gemeinsam besprochen. Walter Lipp, Gemeindepräsident von Baar, betont: «Für uns ist es wichtig, dass wir gemeinsam mit dem Kanton eine gute und sozial akzeptierte Lösung sowohl für das direkte Umfeld der Zugerstrasse 51 als auch für die künftigen Bewohnerinnen und Bewohner gefunden haben.»
Auch der Kanton misst der Zusammenarbeit mit den Gemeinden grosse Bedeutung bei – insbesondere bei Liegenschaften, die sich im Siedlungsgebiet befinden. Andreas Hostettler, Landammann und Direktor des Innern des Kantons Zug, erklärt: «Angesichts der angespannten migrationspolitischen Lage und des akuten Platzbedarfs ist es entscheidend, rasch umsetzbare Lösungen zu finden. Die Zwischennutzung in Baar verschafft uns dringend benötigten Spielraum – und sie zeigt, wie tragfähig die Zusammenarbeit mit den Gemeinden auch unter Druck sein kann.»
Kontakt
Andreas Hostettler
Landammann, Direktionsvorsteher Direktion des Innern
+41 41 594 58 72 andreas.hostettler@zg.ch