Teilrevision des Bundesgesetzes über die Binnenschifffahrt
Sehr geehrte Damen und Herren
Zur Einführung der risikoorientierten Sicherheitsaufsicht und des Sicherheitsnachweises (Frage 1):
1. Die risikoorientierte Prüfung sei auf Güterschiffe auszudehnen und die Verfahren seien zu vereinheitlichen.
Zur Einführung der beweissicheren Atemalkoholprobe (Frage 2):
2. Die beweissichere Atemalkoholprobe sei im Bereich der Binnenschifffahrt analog zu den Bestimmungen der Strassenverkehrsgesetzgebung auszugestalten.
Zum zentralen Register über die Schiffe, deren Halterinnen/Halter, Administrativmassnahmen und Fahrberechtigungen, die nicht Gegenstand des Entwurfs sind (Frage 3):
4. Es sei ein zentrales Register einzuführen.
Zu weiteren Bemerkungen:
5. Der Verband Schweizerischer Schifffahrtsunternehmen (VSSU) sei in die Erarbeitung der zusätzlichen Vorschriften im Bereich der Sicherheitsaufsicht einzubeziehen.