Änderung des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (BGSA)

Sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 2. April 2015 hat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF die Kantonsregierungen im obengenannten Vernehmlassungsverfahren zur Stellungnahme eingeladen. Gerne lassen wir uns wie folgt vernehmen:
Vorbemerkungen
Wir unterstützen die geplante engere Zusammenarbeit zwischen den Behörden, um die Bekämpfung der Schwarzarbeit zu verbessern. Wir lehnen aber neue Regelungen ab, die zusätzliche Aufgaben aufbürden bzw. Weisungen des SECO an das kantonale Kontrollorgan vorsehen.
Anträge
1. Art. 11
Die Bestimmung sei zu präzisieren bzw. die Praktikabilität dieser Bestimmung sei zu untersuchen.
2. Art. 16 Abs. 2 (neu)
Anstelle «Lohnkosten» ist die Präzisierung: «..verursachte Bruttolohnkosten des Arbeitgebers..» anzubringen.
3. Art. 16a Abs. 2 (neu):
Dieser Absatz ist ersatzlos zu streichen.
4. Art. 18a
Die in Art. 18a vorgesehene gesetzliche Grundlage für eine Strafbarkeit von Arbeitgebern bezüglich der unterlassenen Meldung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gegenüber den Ausgleichskassen sei ersatzlos zu streichen.
5. Die Bemerkungen im erläuternden Bericht Seite 6 (Untertitel Kontrollen) und Seite 10 (Punkt 1.2.6) betreffend stark unterschiedliches Engagement der Kantone und den Zusammenhang zwischen deren Kontrolltätigkeit und der tatsächlichen Risikosituation müssen mit Fakten hinterlegt werden und können nicht als pure Behauptung stehenbleiben.

Begründungen siehe Downloads.

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