Änderung der Verordnung über die Unfallverhütung
Sehr geehrter Herr Bundesrat Berset
a. Arbeitsärzte, Arbeitshygieniker, Sicherheitsingenieure und Sicherheitsfachleute, welche die Anforderungen der Verordnung vom 25. November 1962 über die Eignung der Spezialistinnen und Spezialisten der Arbeitssicherheit erfüllen; oder
b. Personen, die eine eidgenössische Berufsprüfung auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit absolviert haben.Begründung siehe Download.
Begründung siehe Download.
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BLOP