Übergangsverordnung zum revidierten Bundesgesetz über das Schweizer Bürgerrecht
Mit Beschluss vom 11. Juli 2017 hat der Regierungsrat die Direktion des Innern beauftragt, eine konferenzielle Anhörung zur Übergangsverordnung zum revidierten Bundesgesetz über das Schweizer Bürgerrecht durchzuführen. Alle interessierten Kreise haben zudem die Möglichkeit, bis spätestens 8. September 2017 hierzu schriftlich Stellung zu nehmen.
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