Gesamtschweizerisches Geldspielkonkordat und Interkantonale Vereinbarung betreffend die gemeinsame Durchführung von Geldspielen

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren

Mit zwei Schreiben vom 29. Juni 2018 haben Sie die Kantonsregierungen eingeladen, zu den nachstehenden zwei Konkordatsentwürfen und den zugehörigen erläuternden Berichten bis zum 15. Oktober 2018 eine Vernehmlassung einzureichen:
I.    Gesamtschweizerisches Geldspielkonkordat (GSK)
II.   Interkantonale Vereinbarung betreffend die gemeinsame Durchführung von Geldspielen (IKV 2020)
Gerne nehmen wir die Gelegenheit zur Stellungnahme wahr und äussern uns – nach dem Einbezug der Kantonalen Konkordatskommission – zu den zwei Konkordatsentwürfen.

Anträge und Begründungen siehe Download.

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