Verordnung über die Massnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit von Minderheiten mit besonderen Schutzbedürfnissen (VSMS)
Sehr geehrte Damen und Herren
Wir begrüssen die Verordnung grundsätzlich, welche den Schutz von Minderheiten in der Schweiz erhöht. Eine Beteiligung der öffentlichen Hand an den privaten Sicherheitsmassnahmen der entsprechenden Gemeinschaften erscheint uns gerechtfertigt, da die Bedrohungen offenbar generell wieder zunehmen. Im Kanton Zug sind allerdings keine diesbezüglichen Probleme zu verzeichnen.
Anträge
1. In der Einleitung der Erläuterungen sei auf den «Nationalen Aktionsplan zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus» vom 4. Dezember 2017 zu verweisen.
Begründungen siehe Download.
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