Anpassung des Anhangs zur Verordnung über die Meldestelle für lebenswichtige Humanarzneimittel
Sehr geehrte Frau Schäublin
Der Bedarf, die aufgeführten Wirkstoffe in die Liste aufzunehmen, ist ausgewiesen. Der Kanton Zug verzichtet deshalb auf eine Stellungnahme.
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